Guten Tag Herr Einsiedel, vertretend für Herrn Klosa: Ihm ging es grundsätzlich darum, dass man einen digitalen Beleg nicht an einen festgeschriebenen Buchungssatz anhängen kann. Beispiel: Es fehlt ein Beleg, bzw. dieser wurde nicht bei Unternehmen online hochgeladen. Der Mandant reicht den Beleg per Mail etc. ein. Man bucht die entsprechende Position auf das jeweilige Konto und übermittelt die Umsatzsteuervoranmeldung. Erst nach Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung lädt der Mdt. den Beleg bei UO hoch. Der Buchungssatz (ohne Beleg) ist jedoch schon festgeschrieben. Die einzige uns bekannte Möglichkeit den Beleg noch mit dem Buchungssatz zu verknüpfen ist eine Generalumkehr und manuelle Verknüpfung. Somit der Wunsch: " [...] bei festgeschrieben Buchungen, wo vorher kein Beleg verknüpft war, nachträglich [...] einen Beleg anhängen [...]" Zugegebenermaßen ist hier die Erwähnung des Kontoblatts verwirrend. Mit freundlichen Grüßen J. Nießen
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