Hallo Frau Kundler, 1. Ja es ist möglich das die eine Hälfte sich per TAN-Verfahren anmeldet und die andere per Personalausweis. Das muss sich jeder Arbeitnehmer selber aussuchen. 2. In unserer Kanzlei handhaben wir das so, dass wir uns von jedem eine Unterschrift einholen. Bei größeren Firmen die um die 600 Mitarbeiter haben, macht der Mandant das selber. 3. Nein die Abrechnungen sind nicht gleich sichtbar, es kommt hier auf die Verarbeitung im Rechenzentrum an. Ist zu mindestens bei uns so. Viele Grüße J.Paul
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