Hallo Zusammen,
ich habe nun den Fall das bei einer Arbeitnehmerin meines Mandanten die Mutterschutzfrist am 12.06.2019 geendet hat. Ab 13.06.2019 ist Sie bereits in Elternzeit.
Mein Mandant glaubt nun, dass für diesen Monat der Zuschuss nicht anteilig sein darf, sondern der volle Zuschuss wie in den Vormonaten gezahlt werden muss?
Jetzt bin ich etwas verunsichert ob das so denn sein kann? Leider habe ich bis jetzt nicht wirklich was dazu im Internet gefunden.
Vielen Dank für eure Antworten!
LG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist nur für die Schutzfrist zu gewährt. Diese endet 8 Wochen - in bestimmten Fällen 12 Wochen - nach der Entbindung.
Mit Beginn der Elternzeit ist der Arbeitgeber raus.
Viele Grüße
T. Reich
Ausserdem sollte man bedenken: Mutterschaftsgeld, und damit auch der Zuschuss, wird "Kalendertägig" gezahlt. Es gibt somit keinen monatlichen Zuschuss und damit auch keine Kürzung.
Super, vielen Dank für eure Antworten!