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Zuschuss Mutterschaftsgeld Ende

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letzte Antwort am 24.06.2019 08:05:57 von jenjen
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jenjen
Beginner
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Hallo Zusammen,

ich habe nun den Fall das bei einer Arbeitnehmerin meines Mandanten die Mutterschutzfrist am 12.06.2019 geendet hat. Ab 13.06.2019 ist Sie bereits in Elternzeit.

Mein Mandant glaubt nun, dass für diesen Monat der Zuschuss nicht anteilig sein darf, sondern der volle Zuschuss wie in den Vormonaten gezahlt werden muss?

Jetzt bin ich etwas verunsichert ob das so denn sein kann? Leider habe ich bis jetzt nicht wirklich was dazu im Internet gefunden.

Vielen Dank für eure Antworten!

LG

t_r_
Allwissender
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld ist nur für die Schutzfrist zu gewährt. Diese endet 8 Wochen - in bestimmten Fällen 12 Wochen - nach der Entbindung.

Mit Beginn der Elternzeit ist der Arbeitgeber raus.

Viele Grüße

T. Reich

Thomas_Kahl
Meister
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Nachricht 3 von 4
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Ausserdem sollte man bedenken: Mutterschaftsgeld, und damit auch der Zuschuss, wird "Kalendertägig" gezahlt. Es gibt somit keinen monatlichen Zuschuss und damit auch keine Kürzung.

MfG
T.Kahl
jenjen
Beginner
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Nachricht 4 von 4
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Super, vielen Dank für eure Antworten!

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letzte Antwort am 24.06.2019 08:05:57 von jenjen
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