Eine vollständige Automatisierung von Analyse und Bewertung Ihrer Kanzlei und Ihrer Mandate ist leider nicht möglich. Nach dem Geldwäschegesetz ist jeder Sachverhalt nach einem angemessenen, risikoorientierten Ansatz zu prüfen. Je nachdem wie die Kanzlei aufgestellt ist, kann oder muss dann auch die Analyse und Bewertung unterschiedlich erfolgen. Die ganze Sache ist demnach also hochgradig individuell. Die Bewertung Ihrer Kanzlei und eines Mandats können nur Sie nach individueller Prüfung vornehmen. Die DATEV-Software ist hierbei ein unterstützendes Hilfsmittel. Mehr auch nicht. Von daher müssen wir Sie bzgl. der Auslegung des Gesetzes an Ihre zuständige Kammer oder einen Rechtsanwalt verweisen. Unsere Software selbst wird aber auch weiterhin aktualisiert um Sie bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem Geldwäschegesetz besser unterstützen zu können. Mit der Programm-DVD 13.0 wird es weitere Verbesserungen geben. Und auch für danach glauben wir, dass es weiterer Anpassungen in der Software bedarf. Da bis Januar 2020 der Gesetzgeber die 5. EU-Geldwäscherichtlinie in nationales Recht umsetzen muss und wir davon ausgehen, dass damit auch wieder weitere Anforderungen und Verschärfungen einhergehen. Gruß Roland Binder DATEV eG
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