Liebe Frau @Nina_Naßler , vielen Dank für Ihre Antwort. Das ist leider gerade bei Einnahmen-Überschussrechnern (§ 4 III EStG) nicht zu Ende gedacht. Diese sollte nämlich die Belege den Bankbewegungen zuordnen. Eine Benachrichtigung, wenn dies für einen Zeitraum X geschehen ist, wäre hier definitiv sinnvoll. Dies betrifft kleine Unternehmen sowie Freiberufler immer. D.h. die Zielgruppe sollte auch nicht zu klein sein. Ich freue mich über eine Rückmeldung. VG Sören Müller
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