Moin, der Mitarbeiter ist bereits am 31.12.2018 ausgeschieden, Vergleich wurde aber erst Ende Februar 2019 geschlossen. Von daher ist der MA in 2019 gar nicht beschäftigt. Ziel war die Abfindung in 2 oder 3/19 abzurechnen mit Nachberechnung für 12/2018. Dies ging aber im Februar nicht mehr, da im Januar für den MA bereits eine Nachberechnung von Urlaubstagen nach dem Zuflussprinzip stattgefunden hat.
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