Hallo Frau Georgi, wenn der Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter-Geschäftsführer ist mit über 50 % Beteiligung dann kann man grundsätzlich von einer sozialversicherungsfreien Beschäftigung ausgehen. 100% Sicherheit gibt es aber immer nur durch ein Statusfeststellungsverfahren. Auch ein Geschäftsführer kann einen Aushilfsjob bei einer anderen Firma ausüben, wenn er dort wie ein normaler Arbeitnehmer angestellt ist ohne an der Firma beteiligt zu sein, dann ist er wie ein Minijobber zu behandeln. Eine Auswirkung auf den Versicherungsstatus als Geschäftsführer hat der Aushilfsjob nicht. Gruß
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