Hallo Herr Wielgoß, danke für Ihre Antwort auf meine Frage. Ich will mal versuchen, alle Ihre Fragen ordentlich zu beantworten: Anmerkung: Ich bin nicht der Steuerberater/Buchhalter, der genießt schon das Wochenende, ich begleite das auf der technischen Seite. Zu 1. Jain! 😉 Natürlich gibt es eine Standard-Zahlungsbedingung, die für vielleicht 40-50% der Kunden gilt. Daneben gibt es eine weitere Zahlungsbedingung, die dann für 30-40% der Kunden gilt und für den Rest gibt es teils sehr individuelle Zahlungsbedingungen. Zu 2. Ja, es wurden einzelne Buchungssätze übernommen. a) Es wurde der vollständige ursprünglichen Buchungssatz (Debitor an Erlöskonto) übernommen. Sind in den Buchungssätzen im Belegfeld 2 Angaben zur Fälligkeit enthalten? NEIN Sind die Buchungsstapel mit den importierten Buchungssätzen für die Rechnungen bereits festgeschrieben? Ich unterstelle mal, dass das bereits für einige Buchungssätze gilt, weil zunächst ein Geschäftsjahr übernommen und abgeschlossen wurde und nun der Teil des laufenden Jahres folgte. Zu 3. Geschätzt, irgendetwas zwischen 400 bis 700 Belegen. Falls Sie darauf abstellen, dass man hätte eine Standard-Zahlungsbedingung hinterlegen können, haben Sie recht, das ist m. E. auch bereits so erfolgt, was allerdings heißt, dass alle nun importierten Daten die gleiche Zahlungsbedingung haben. Da den Datensätzen keine KZ bzgl. einer Zahlungsbedingung zugeordnet wurden (das gab die Schnittstelle nicht her), lassen sich die OP nun leider auch nicht mehr unterscheiden.
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