da bin ich mir nicht so sicher, dass das Gesetz die Abfrage erleichtern soll -------------------------- (Quelle: Website der Bundesbank) Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz - ZDUG) wurden die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und die zivilrechtlichen Vorgaben im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) berücksichtigt. Zudem waren Folgeänderungen in weiteren Gesetzen (z. B. Kreditwesengesetz) erforderlich. Die PSD2 ist eine EU-Richtlinie zur Regulierung von Zahlungsdiensten und Zahlungsdienstleistern, deren Ziele es sind die Sicherheit im Zahlungsverkehr zu erhöhen, den Verbraucherschutz zu stärken, Innovationen zu fördern und den Wettbewerb im Markt zu steigern. -------------------------- Man kann sich gut darüber streiten, ob mit PSD2 die Ziele erreicht werden (können) oder ob sie evtl. das Gegenteil bewirken. Übrigens, die Benennung des Gesetzes ist witzig, klingt wie ein falsch zusammengestellter DZUG VG Michael Vogtsburger
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