Hallo, laut einem Schreiben der DB wird diese auf photoTAN umstellen. Was ändert sich da in DATEV? Kann ich DATEV überhaupt noch weiter nutzen
Mit freundlichen Grüßen
Wo in DATEV? Unternehmen online oder der installierten Version? Kanzlei oder Unternehmer?
Man kann dann aber von Photo-Tan auf ein anderes Verfahren umstellen. Um dann wiederum die Bankumsätze lesend abzurufen.
Voraussetzung ist dann die entsprechende Legitimation für den Zugriff auf das Bankkonto.
Hallo Herr Gollek,
haben sie bisher die DB-Umsätze selbst abgerufen und mit Papier-TAN-Listen oder mit HBCI-Karten gearbeitet ?
VG
Michael Vogtsburger
Grundsätzlich kann man in den letzten Wochen feststellen, dass viele Kreditinstitute aufgrund Umsetzung der PSD2 erst einmal auf die Photo-TAN bzw. Push-Tan umstellen.
Das war es dann aber auch .
Nachfrage bestätigen dies dann.
Mehr aber auch nicht. Die Abfrage der Kontenumsätze funktioniert auch weiterhin unter HBCI/PIN-TAN-Verfahren.
Hallo, wir haben die Kontoumsätze im UO mit PIN abgerufen und Überweisungen, auch Sammler, mit PIN und TAN erledigt. Das war es dann aber auch.
mfg
Hallo,
habe letzte Woche einen Mandanten auf PhotoTan umgestellt und das war kein Problem. Hierfür muss nur das Bankkonto neu initialisiert werden. Dann ist die Nutzung von Datev Unternehmen online auch weiterhin möglich.
Die Umsatzabholung sollte auch weiter hin nur mit Pin möglich sein.
Es wird aber (mindestens) einmal im Quartal eine TAN angefordert. Dies geschieht wohl bei den meisten Banken "zufallgesteuert", kann also nicht gezielt gesteuert werden (z.B. durch regelmässige Anmeldung am Onlineportal der Bank).
"Zufallsgesteuert" bestimmt nicht.
Erstmal: Gesetzt ist die tägliche Abfrage einer TAN, die Banken dürfen aber darauf verzichten und den Zeitrahmen auf max. 90 Tage ausdehnen.
Die Onlinebanking-Anmeldung per TAN hat keinen Einfluss auf die Dienstleisteranmeldung, der "Trick" würde ja auch komplett den Sinn hinter der Regulierung aushebeln, nämlich dem unkontrollierten Abruf...
"Zufallsgesteuert" bestimmt nicht.
Das war die Aussage eines Bankberaters und bedeutet, dass einmal alle 3 Monate unverhersagbar die TAN angefordert wird. Das kann ein Tag nach der letzten Anforderung sein oder 3 Monate nach der letzten.
Erstmal: Gesetzt ist die tägliche Abfrage einer TAN, die Banken dürfen aber darauf verzichten und den Zeitrahmen auf max. 90 Tage ausdehnen.
Das Gesetz dient eigentlich dazu die Abfrage zu erleichtern. Dies würde aber genau das Gegenteil bedeuten.
da bin ich mir nicht so sicher, dass das Gesetz die Abfrage erleichtern soll
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(Quelle: Website der Bundesbank)
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie (Zahlungsdiensteumsetzungsgesetz - ZDUG) wurden die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und die zivilrechtlichen Vorgaben im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) berücksichtigt. Zudem waren Folgeänderungen in weiteren Gesetzen (z. B. Kreditwesengesetz) erforderlich.
Die PSD2 ist eine EU-Richtlinie zur Regulierung von Zahlungsdiensten und Zahlungsdienstleistern, deren Ziele es sind
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Man kann sich gut darüber streiten, ob mit PSD2 die Ziele erreicht werden (können) oder ob sie evtl. das Gegenteil bewirken.
Übrigens, die Benennung des Gesetzes ist witzig, klingt wie ein falsch zusammengestellter DZUG
VG
Michael Vogtsburger