Hallo, in meinem obigen Link finden Sie weiter unten den Passus: Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet Zahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt. Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen. Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird. Wichtig zu wissen Als „nicht vorhersehbar“ gilt beispielsweise eine Krankheitsvertretung, als „vorhersehbar“ saisonale Mehrarbeit. Beispiel Ein Minijobber mit einem regelmäßigen monatlichen Verdienst von 420 Euro übernimmt für einen Monat zusätzlich eine Krankheitsvertretung. Er verdient damit in diesem Monat 1.000 Euro. Seine Beschäftigung gilt weiterhin als Minijob, da sie die monatliche Verdienstgrenze von 450 Euro nur gelegentlich (in einem Monat) und mit der Krankheitsvertretung nicht vorhersehbar überschritten hat. Es dürfen also auch mal mehr als 5400 € sein. LG VM
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