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Abrechnung Urlaub, LFZG, Feiertage bei Gehaltsempfängern Lodas

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letzte Antwort am 06.12.2018 07:28:27 von Monique_Müller
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woend
Beginner
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Hallo,

bei Gehaltsempfängern, die regelmäßig Überstunden ausgezahlt bekommen, ist ja bei Urlaub, Lohnfortzahlung und Feiertag (?) ein Zuschlag zu zahlen.

Wie kann ich das im Programm schlüsseln? Habe gelesen, das dies mit Durchschnittsspeicher sechs gemacht wird, aber sonst hab ich nicht so das richtige gefunden.

Kann mir hier jemand weiterhelfen??

VG WoEnd

linda13
Einsteiger
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Nachricht 2 von 7
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Hallo Frau Grosser,

ich habe als erstes eine eigene Lohnart angelegt. (Stammlohnart 145) und im Durchschnittspeicher 4 die Tage eingegeben.

Grüße

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sokrates
Erfahrener
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Nachricht 3 von 7
536 Mal angesehen

Hallo Frau Grosser,

für gezahlte Überstunden gilt die Durchschnittsberechnung nicht: (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/burlg/__11.html)

Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz)

§ 11 Urlaubsentgelt

(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.

(2) Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen.

Vielleicht hilft das?

Und wenn ich mich hier täuschen sollte, bitte ich um Rückmeldung, da auch ich dann den Durchschnittsspeicher anpacken muss......

Herzliche Grüße

Anne Koch

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DATEV-Mitarbeiter
Wolfgang_Stein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

hierfür muss nicht zwingend der Durchschnittsspeicher 6 verwendet werden. Sie können in den einzelnen Lohnarten unter Mandantendaten | Lohnarten | Durchschnitte hinterlegen, in welchen Durchschnitt die Werte einfließen sollen.
Zudem benötigen Sie eine Lohnart, die aus dem gewählten Durchschnittsspeicher rechnet. Dies kann in der Lohnart im Feld "Faktor" festgelegt werden.
Die Stunden mit welchen der Durchschnittsspeicher ermittelt werden soll, können Sie unter Personaldaten | Durchschnittsspeicher | Gleichbleibende Werte hinterlegen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Wolfgang Stein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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bodensee
Allwissender
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Dok.-Nr.: 5303233

DATEV-Serviceinformation

Dort ist das Prozedere beschrieben.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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sokrates
Erfahrener
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Ich muss hier nochmal einhaken - allerdings betrifft es den Durchschnittszuschlag bei Festlohnempfängern bei Urlaub/Krankheit.

Die Dokumente habe ich mir durchgelesen, komme aber irgendwie nicht weiter.

Ich habe einen Festlohnempfänger, der regelmäßig Zuschläge für Nachtarbeit erhält.

  • Wie muss ich jetzt welchen Durchschnittsspeicher füllen, damit nur der Durchschnittszuschlag ermittelt wird?
  • Mit welcher Lohnart gebe ich dann die Urlaubsstunden/-tage ein, damit nur dieser Durchschnittszuschlag ermittelt wird?
  • Und gebe ich hier Stunden oder Tage ein?

Ich danke bereits jetzt für die Unterstützung!

Liebe Grüße

Anne Koch

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 7 von 7
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Hallo Frau Koch,

Sie können sich frei einen Durchschnittsspeicher auswählen, den Sie für die Zuschlagberechnung verwenden möchten.

In diesen Durchschnitt fließen dann die Zuschlagsstunden und Beträge ein, d.h. die Zuschlagslohnarten müssen in den Durchschnittsspeicher einfließen.

Die Lohnart, die während Urlaub/Krankheit zum Einsatz kommt, rechnet aus diesem Speicher heraus.

Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

Sie wählen sich den Durschnittsspeicher 2 aus. Unter Mandantendaten | Lohnarten schlüsseln Sie alle Lohnarten, die einfließen sollen, im Register Durchschnitte für den Durchschnitt 2.

Ihre Lohnart, die währen Urlaub/Krankheit verwendet wird, erhält im Register Allgemein einen dazugehörigen Faktorschlüssel, für den Durschnitt 2, beispielsweise Faktor 42.

Ob Sie mit Stunden oder Tagen arbeiten möchten, liegt in Ihrer Entscheidung.

Beste Grüße

Monique Schauer

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 06.12.2018 07:28:27 von Monique_Müller
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