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A1 Bescheinigung

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letzte Antwort am 06.02.2019 11:31:30 von diana76
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woend
Beginner
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Hallo,

ich habe letzte Woche das erste Mal eine A1 Bescheinigung über Lodas beantragt. Bei der Eingabe wurde kein Fehler angezeigt und beim Senden auch nicht. Allerdings kommt kein DÜ-Protokoll oder gar die Bescheinigung Bescheinigung zurück:o( Was mache ich falsch???

Kann mir jemand helfen??

Vielen Dank!

MfG

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

bitte prüfen Sie zunächst, ob im Verarbeitungslauf, in den der Abruf der A1-Bescheinigung gelaufen ist, ein Fehler- und Hinweisprotokoll ausgegeben wurde.

Dieses wird immer dem letzten abgerechneten Monat zugeordnet, unabhängig davon, in welchem Monat Sie die Bescheinigung abgerufen haben.

Liebe Grüße

Vanessa Mertel

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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woend
Beginner
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Nachricht 3 von 6
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Hallo,

es gibt kein Fehlerprotokoll. Es gibt überhaupt kein Protokoll

VG

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diana76
Beginner
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Nachricht 4 von 6
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Hallo,

ich habe gestern meine erste A1-Bescheinigung über LODAS beantragt und mich würde es auch interessieren, wie lange es dauert, bis eine Rückmeldung von der Krankenkasse kommt, da der Mandant ja auf die Bescheinigung wartet !

Ich habe gelesen, dass die Krankenkasse angeblich 3 Arbeitstage Zeit zur Bearbeitung hat, weiß aber nicht, ob das so stimmt.

VG

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 5 von 6
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Hallo,

die Datenübermittlungsprotokolle zur A1 Bescheinigung werden nur erstellt, wenn die Auswertungen 465 bis 469 unter Mandantendaten | Auswertungssteuerung | Standardauswertungen angelegt sind.

Unabhängig davon, kann die A1 Bescheinigung dennoch abgerufen werden. Liegt Ihnen allerdings weder die A1-Bescheingiung noch ein Fehler- und Hinweisprotokoll vor, muss der Sachverhalt genauer geprüft werden. Bitte wenden Sie sich dazu über einen anderen Weg an uns.

Bei diesem Verfahren hängt es ganz davon ab, wie lange die Krankenkasse für die Bearbeitung benötigt. In manchen Fällen kam die Rückmeldung noch am gleichen Tag. Die Rückmeldung sollte jedoch grundsätzlich innerhalb weniger Tage bei Ihnen sein.

Viele Grüße

Verena Heinlein

Personalwirtschaft

DATEV eG

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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diana76
Beginner
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Nachricht 6 von 6
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Hallo Frau Heinlein,

mir ist noch etwas aufgefallen, im LEXinform-Dokument 9241549 steht, dass die Auswertung 469 dem Monat zugeordnet wird, in dem die Entsendung stattfindet.

Ich habe hier einen Mandanten, bei dem der Januar noch nicht abgerechnet wurde und die Entsendung im Februar stattfindet.

Hätte ich hier den Bearbeitungsmonat auf 2/2019 bei der Erfassung/Übermittlung der A1-Bescheinigungen hochsetzen müssen?

Ich habe nämlich auch die Auswertung 466 (DÜ-Protokoll Entsendung) noch nicht zurückgemeldet bekommen.

Vielen Dank und viele Grüße!

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letzte Antwort am 06.02.2019 11:31:30 von diana76
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