M.E. gehören die Überbrückungshilfen zu den Sachen, die nicht von der StBVV abgedeckt werden. Daher wäre eine Zusatzvereinbarung sinnvoll gewesen, denn so haben Sie jetzt nichts, worauf Sie sich berufen können. Wir geben in den Rechnungen keinen § der StBVV an, sondern verweisen auf die Zusatzvereinbarung. Wie haben Sie es denn bei den Anträgen gemacht?
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