Hallo, mir fällt auf, dass für bestimmte Mandanten bei uns kein Steuerkonto-Abruf mehr erfolgen kann; die Abfrage endet in einer nicht näher definierten Fehlermeldung. Andere Mandanten lassen sich anstandslos abrufen, eine technische Störung liegt ja derzeit eigentlich nicht vor. Die Vollmachten sind soweit korrekt in die VDB eingetragen. Seinerzeit wurden diese Mandanten noch über die elektronische Registrierung direkt von Steuerkonto Online abgefragt. Mittlerweile sind die abgespeicherten Steuernummern aber veraltet und erloschen. Kann es sein, dass bei einer Abweichung dieser "alten" Freigaben von den in der VDB hinterlegten Daten Probleme auftreten? Muss ich zunächst diese Registrierungsdaten löschen? Vielen Dank für alle Tipps.
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