Ich erstelle zum ersten Mal eine Endabrechnung zur Neustarthilfe für prüfende Dritte.
Der Referenzumsatz wird ja aus dem Antrag vorbelegt. Wie ich das sehe, ist er auch nicht
änderbar. Was ist jetzt, wenn ich feststelle, dass er berichtigt werden muss, z.B. weil nach
Antragstellung im Februar 2021 noch Umbuchungen im Jahresabschluss 2019 gemacht wurden?
Hatte schon jemand den Fall?
In den Bereich "Betriebliches-Rechnungswesen" verschoben und die Kategorie "FIBU" ergänzt.
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