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Endabrechnung Neustarthilfe

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letzte Antwort am 06.10.2022 14:30:39 von cls
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hehe
Beginner
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Ich erstelle zum ersten Mal eine Endabrechnung zur Neustarthilfe für prüfende Dritte.

Der Referenzumsatz wird ja aus dem Antrag vorbelegt.  Wie ich das sehe, ist er auch nicht

änderbar. Was ist jetzt, wenn ich feststelle, dass er berichtigt werden muss, z.B. weil nach

Antragstellung im Februar 2021 noch Umbuchungen im Jahresabschluss 2019 gemacht wurden?

Hatte schon jemand den Fall?

 

In den Bereich "Betriebliches-Rechnungswesen" verschoben und die Kategorie "FIBU" ergänzt.

cls
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 2
378 Mal angesehen

Uns geht es gerade genau so. 

Wurde das Problem bisher gelöst - wenn ja wie?

 

 

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letzte Antwort am 06.10.2022 14:30:39 von cls
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