Moin Moin Herr Schulz, z.B. unter diesem Link Abfindungen - Lexikon des Steuerrechts - smartsteuer findet sich folgender Absatz unter 1.: Unabhängig davon und da Sie für die Lohnabrechnung des AG zuständig sind, würde ich Abfindungen/ Entschädigungen fast nie mit der Fünftelregelung abrechnen, da Sie (und der AG) ggf. nicht alle Informationen vom AN haben die eine ordnungsgemäße Beurteilung ermöglichen. Im schlechtesten Fall haftet der AG bei nicht ordnungsgemäßer Beurteilung für zu wenig abgeführte Lohnsteuer. Soll der AN die Beurteilung im Rahmen seiner Steuererklärung vornehmen. Beste Grüße Stefan
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