Guten Tag,
2 Mitarbeiterinnen einer Mandantin sollen während der gesamten Elternzeit weiterhin ihre monatlichen steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezüge im Wert von 44 Euro erhalten (hier in Form einer Guthabenkarte, Tankgutscheine o.ä. wären sicher auch möglich).
Spricht irgendetwas gegen diese Vorgehensweise? Während der Elternzeit ruht ja das Arbeitsverhältnis - an welche Voraussetzungen genau ist die Gewährung der Freigrenze von 44€ gemäß §8 Abs. 2 S. 11 geknüpft?
Leider habe ich bei Google, Datev, Haufe und co nicht viel zu dieser konkreten Thematik gefunden. Vielleicht hat jemand eine Idee oder schon Erfahrung damit gesammelt.
Hallo Community,
kann hier jemand seine Erfahrungen teilen und weiterhelfen?
Beste Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG
Im Grunde werden ja freiwillige AG-Leistungen erbracht. Dies ist auch während des Bezuges von Sozialleistungen möglich. Da dadurch das Netto nicht um mehr als 50 € überschritten wird, auch zulässig, so dass es aus meiner Sicht keine Probleme mit der (Weiter-) Gewährung von Sachbezügen im Rahmen der 44-€-Grenze geben dürfte.
Guten Morgen,
wir zahlen den Sachbezug auch während der Elternzeit weiter.
Allerdings habe ich jetzt das Problem, dass der Sachbezug bei einem Kollegen nicht auf der Lohnabrechnung auftaucht, da er den ganzen Monat (01. - 30.09.2020) in Elternzeit war und somit keine Abrechnung ausgegeben wird. Natürlich fehlt dieser Betrag nun auch in unseren Auswertungen und den Werten für die Fibu.
Wie bekomme ich es hin, dass dennoch eine Abrechnung für den September ausgegeben wird und die Daten in den Auswertungen erscheinen?
Vielen Dank & Grüße
Christina
@ChristinaSorglos schrieb:
Wie bekomme ich es hin, dass dennoch eine Abrechnung für den September ausgegeben wird und die Daten in den Auswertungen erscheinen?
Moin,
unter Entlohnung - Festbezüge bei dem Bezug in der Spalte "Kürzung" die Auswahl "Teilmonat nicht kürzen/Ausfallmonat nicht kürzen" wählen.
Dies führt dann allerdings dazu, dass auch bei einer anderen Unterbrechung oder bei einem Austritt innerhalb des Monats der Betrag für den vollen Monat abgerechnet wird. Wenn dies nicht gewünscht ist, muss dies dann angepasst werden.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
habe es gleich ausprobiert, funktioniert - vielen lieben Dank. 🙂
Einen tollen Start ins Wochenende.
Grüße
Christina