Wir hatten den gleichen Fall. Die Entgeltabrechnung der Nebenbeschäftigung erfolgte, wie bei uns, zum Monatsende. Die Daten haben wir erst nach unserer eigenen Abrechnung erhalten. Wir haben das "Neben"-Entgelt folglich immer erst im Folgemonat berücksichtigt. Wir hatten den Insolvenzverwalter darüber schriftlich infomiert und er hat nicht widersprochen. Scheint also keine unübliche Praxis zu sein. Die Abweichungen waren bei uns allerdings nicht sehr groß. Ob nun ein paar Euro mehr oder weniger einen Monat früher oder später fließen, sollte kaum eine Rolle spielen. Gruß Der Timo
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