Hallo Frau Kleine, ich beziehe mich auf Ihr Beispiel: Wird die Lohnabrechnung am 22. im Rechenzentrum verarbeitet und es ist ein Zeitversatz von 6 Tagen hinterlegt, können die Mitarbeiter am 28. auf die Lohn- und Gehaltsdokumente zugreifen. Wird am 25. eine Wiederabrechnung gesendet und verarbeitet, sehen die Mitarbeiter im Online-Tool nur die Auswertungen, die am 25. erstellt wurden. Bei einer Wiederabrechnung am bzw. nach dem 28. werden dem Mitarbeiter sowohl die Erst- als auch die Wiederabrechnung online bereitgestellt. Beste Grüße aus Nürnberg Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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