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ulrikegorks
Einsteiger
Offline Online
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Mandant von uns hat am 29.10.2018 mit seiner Arbeitnehmerin einen Aufhebungsvertrag zum 31.12.2018 gemacht. In diesem ist vereinbart, dass die Arbeitnehmerin bis zum 30.11.2018 eine bezahlte Freistellung erhält. Dies ist ja noch machbar im Lohn und Gehalt.

Allerdings steht im Aufhebungsvertrag auch folgender Passus: "Ab dem 01.12. bis zum 31.12.2018 erfolgt eine unbezahlte Freistellung, wobei der Arbeitgeber jedoch die Sozialversicherungsbeiträge für den Arbeitnehmer nach dem arbeitsvertraglichen Entgelt weiterhin entrichtet."

Nun meine Frage: wie kann man in Lohn und Gehalt bei unbezahlter Freistellung trotzdem die SV-Beiträge berechnen und vom Arbeitgeber abführen lassen?

Für die Lösungsvorschläge zu diesem Sachverhalt wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Gorks

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