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freischlad
Einsteiger
Offline Online
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Liebe Mitleindene,

bei uns wurde anscheinend über Nacht auf die neue Version von UO umgestellt. Heute morgen stehen unsere Mitarbeiter in der Tür und beschweren sich darüber, dass beim elektronischen Belegbuchen bei jedem Buchungssatz durch die OCR ein Leistungsdatum eingetragen wurde.

Wir verwenden das Leistungsdatum nur zum Jahreswechsel, aber nicht unterjährig, da sich sonst zu häufig die Vormonatsergebnisse ändern. Wenn es größere Änderungen sind, machen wir das im einzelnen Fall dann bewusst.

Eine Rückfrage bei Datev hat ergeben, dass man das Leistungsdatum in der Erfassungsmaske von UO herausnehmen muss. Das muss dann bei jedem Mandanten einzeln bei jeder betroffenen Belegart (idR mindestens zwei) durchgeführt werden. Das ist mir zu umständlich, um zum vorher bestehenden Zustand zurück zu kommen. Wäre es nicht sinnvoller die neue Funktion optional anzubieten? Aber wenn es schon zwangsweise eingeführt wird, wäre wenigstens eine einfache kanzleiweite oder mandantübergreifende Umstellung wünschenswert.

Zudem ist das ganze irgendwie nicht durchdacht und sinnvoll umgesetzt. Denn wenn ich das ganze dann über die Erfassungsmaske abwähle, kommt gar kein Leistungsdatum mehr, auch eines, das der Mandant in der Bearbeitung in UO eingibt (was möglicherweise beim Jahrewechsel sinn ergibt). Warum kann ich denn verdammt nochmal das aus der OCR stammende Leistuingsdatum nicht abwählen.

Ein weiterer Punkt ist auch noch der Ort, an dem ich die Funktion abschalten kann. In der Erfassungsmaske von UO würde ich als letztes suchen. Wenn man nämlich bei der Erfassungsmaske in Rewe das Feld herausnimmt passiert ... gar nichts ... es wird trotzdem in den Buchungssatz aufgenommen!? Warum gibt es keine selbsterklärende Einstellung im Rewe-Programm (z.B. Leistungsdatum aus OCR übernehmen ja/nein ...)?

Auf mache sinnvolle Änderungen warten man Jahrzehnte und so ein Käse wird dann hopplahopp durchgeklopft?

Gibt es Mitstreiter, denen es genauso geht wie mir, oder sind wir die einzige Kanzlei, die das Leistungsdatum nur zum Jahreswechsel nutzen?

Auf weitere Meinungen bin ich gespannt.

Viele Grüße

Michael Freischlad

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