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Wer hat bei diesem Thema „Ich auch“ angegeben

eileenfiedler
Einsteiger
Offline Online
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Hallo zusammen,

 

mir geht es um die neue Eingabe "Gewährungszeitraum für Kurzarbeitergeld"...

 

Wenn ich Mandanten habe, die im zweiten Arbeitsausfall sind:

 

1. Zeitraum  03/2020 - 06/2020 

2. Zeitraum 12/2020 - lfd.

 

Welchen Beginn des Gewährungszeitraums gebe ich dann ein? Ab 03/2020? Oder ab 12/2020? 

Ich tendiere ja zu Letzterem. Aber nicht, dass es mir dann erst ab da die Bezugsmonate zählt!????

 

Ich hoffe, es kann jemand weiterhelfen.

Viele Grüße

 

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