Hallo zusammen,
mir geht es um die neue Eingabe "Gewährungszeitraum für Kurzarbeitergeld"...
Wenn ich Mandanten habe, die im zweiten Arbeitsausfall sind:
1. Zeitraum 03/2020 - 06/2020
2. Zeitraum 12/2020 - lfd.
Welchen Beginn des Gewährungszeitraums gebe ich dann ein? Ab 03/2020? Oder ab 12/2020?
Ich tendiere ja zu Letzterem. Aber nicht, dass es mir dann erst ab da die Bezugsmonate zählt!????
Ich hoffe, es kann jemand weiterhelfen.
Viele Grüße