Ich habe auf Anweisung des Arbeitgebers an den letzten 3 Tagen des Aprils jeweils 2,5 Ausfallstunden abgerechnet (ab 28.04.20 wurde Kurzarbeit angekündigt) - entspricht lt. BA nicht den Mindestanforderungen und ist abgelehnt (weniger als 10% - maßgeblich ist der Monat und nicht anteilig die 3 Tage). Muss ich jetzt die Abrechnungen April korrigieren und den vollen Lohn abrechnen oder eventuell einen Tag Urlaub abrechnen? Dürfte die Abrechnung auch so bleiben? AN wurden ja 2,5 Std. früher nach Hause geschickt und nur der AG hat eben keine Erstattung durch die BA?
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