Hallo,
kann ein Erstantrag, der ja wegen der Unsicherheit der Umsätze bis Juni 2021 meinem Mandanten um die Ohren fliegen kann (Beihilferecht, Förderhöhe zu Fixkosten usw), in den Folgemonaten geändert werden, d.h. wenn ich bessere Erkenntnisse zu den gebuchten Umsätzen/Fixkosten in den Folgemonatenhabe?
Kann ich das so aus FAQ Nr. 3.6. entnehmen: "Eine Antragstellung ist nur einmal möglich. Änderungsanträge sind hierbei ausgenommen." ?
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