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vertrauliche Belegtypen

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letzte Antwort am 12.11.2024 07:39:52 von Gerlinde_Huebl
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ramm
Einsteiger
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Mein Mandant möchte gerne Belege hochladen, die vertraulich sind und auf die seine Mitarbeiter in UO nicht zugreifen können ("Normale" Rechnungen werden von Mitarbeiter hochgeladen und haben auch Zugriff auf Unternehmen Online). Diese "vertraulichen" Belege sollen auch von mir gebucht werden. Ich habe aber nur gefunden, dass man in der Belegablage vertrauliche Ordner einrichten kann. Bei der Anlage von Belegtypen habe ich keine Einstellung für vertrauliche Ordner gefunden.

Gibt es dafür eine Lösung?

Gruß

Stephan Ramm

DATEV-Mitarbeiter
Silvija_Döbereiner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Ramm,

Für die Belegkreise Rechnungseingang/Rechnungsausgang/Sonstige gibt es auf der Ebene Beleg keinen Zugriffsschutz im Posteingang, d.h. eine Sperre nach Belegtyp ist nicht möglich.

Sollen vertrauliche Belege geschützt werden, müssen diese aus dem Posteingang in einen Ordner Vertraulich oder Privat verschoben werden. Ausgenommen davon sind Belege mit Belegkreis Lohn-Unterlagen/Reisekosten-Belege. Belege dieses Belegkreises sind nur sichtbar, wenn für die entsprechende Benutzer-ID die Detailrechte DATEV Lohn-Unterlagen und DATEV Reisekosten-Belege vergeben sind.

Info-Datenbank, Dok.-Nr. 1071402

Viele Grüße aus dem sonnigen Nürnberg

Silvija Radicek

Viele Grüße aus Nürnberg
Silvija Döbereiner - DATEV eG
domenictillmann
Fortgeschrittener
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Nachricht 3 von 8
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Hallo in die Runde...

gibt es mittlerweile eine Lösung für 'vertrauliche' Belege oder bleibt es dabei, dass sie - so lange sie im Posteingang sind - nicht geschützt werden können?

Danke

Grüße aus Lippstadt

Domenic Tillmann

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andreashausmann
Erfahrener
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Wir nutzen bzw. mehr oder missbrauchen dazu die von Frau Radicek vorgeschlagenen Lohnbelegtypen (DATEV Lohn-Unterlagen oder Reisekosten Belege).

Diese können in der Administration separat freigeschaltet werden.

Steuerberaterin_muc
Beginner
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Hallo Frau Döbereiner,

 

leider hat sich da in den letzten 4 (!!!) Jahren nichts geändert. 

Ihre "Krücke" mit den Lohnunterlagen nutze ich auch, aber dieser Umweg ist nicht zufriedenstellend. 

Die Vertraulichkeit ist zwar integriert, aber wichtige Informationen (Geschäftspartner, Betrag, Überweisung etc.) können nicht eingegeben werden.  

 

Ich habe deshalb einen neuen Thread eröffnet: Vertrauliche Belege Fibu - DATEV-Community - 244560

 

Aus meiner Erfahrung mit vielen kleineren Mandanten kann ich Ihnen versichern, dass das gerade bei den kleinen Mandanten wirklich ein relevantes Thema ist.  

Tut sich hier etwas bei der DATEV? Den Mandanten muss ich erst mal die Digitalisierung als Fortschritt "verkaufen" (verständliche Mentalität des Mandanten: never change a running system...) und bei der Umstellung auf DUO begleiten und dann ist die Funktionalität in diesem Punkt wirklich beschränkt. 

 

Das dürfte seitens der DATEV doch kein so großer Aufwand sein, einen vertraulichen Fibu-Belegtyp einzurichten? 

 

Viele Grüße aus München 

DATEV-Mitarbeiter
Silvija_Döbereiner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo nach München, 

 

zu dem Thema gibt es in DATEV Ideas eine Idee:

Rechtevergabe (online) für Belegtypen - DATEV-Community - 123296

 

Meine Kollegen haben dort heute eine kleine Umfrage zu Szenarien gepostet. Die Erkenntnisse und das weitere Vorgehen werden sie dann ebenfalls in dem IDEAS-Beitrag veröffentlichen 🙂

 

Ein schönes Wochenende und viele Grüße aus Fürth

 

Viele Grüße aus Nürnberg
Silvija Döbereiner - DATEV eG
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MiriS
Beginner
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Guten Tag Frau Döbereiner, 

sicher schreibe ich Ihnen nichts Neues, wenn ich mitteile, dass durch die Anwendung der DATEV Personalakte der Belegkreis für Lohnunterlagen (für welche man die Rechte separat erteilen konnte) verschwunden ist. 

 

Somit haben unsere Mandanten keine Möglichkeit, vertrauliche Unterlagen in DUo zu bringen, OHNE sofort am PC zu sitzen und hochgeladenen Belege in einen vertraulichen / privaten Ordner zu verschieben. 

 

Das wiederum frustriert den Mandanten, als auch uns als Steuerkanzlei. Mit der Personalakte ist die laufende Buchhaltung eindeutig rückschrittlich geworden, da der Mandat seine vertraulichen Belege wieder als E-Mail Anhang an die Kanzlei schickt, bzw. einen höheren Aufwand bzgl. der sofortigen Belegverschiebung vorzunehmen hätte. 

 

Wir sind auf die DATEV angewiesen und wünschen uns seit Jahren eine Änderung in der Rechtevergabe!!! Ständig werden wir vertröstet. Schade 😞 

Bislang betrag die Rechtevergabe die einzelne Sichtbarkeit bei der Anlage von mehreren Banken.

Nun betrifft das Prozedere auch die Belegtypen. Hilfe - das kann doch nicht sein!!!

 

Seit Jahren haben wir Verständnis, da die DATEV viele gesetzliche Änderungen auch technisch umsetzt - DANKE, doch langsam fragen wir uns, wann die kleinsten und doch sehr wichtigen Dinge für die Sachbearbeiter der Buchhaltung und somit der Zusammenarbeit mit den Mandanten berücksichtigt und mit einem Angebot von Möglichkeiten auch gewertschätzt werden wird. 

 

Ich bitte um aussagekräftige Antworten und Vorschläge, da in unserem Fall ein großes Mandant hängt, auf welches wir ungern verzichten möchten. 

 

Danke!

 

Viele Grüße 

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Gerlinde_Huebl
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 8 von 8
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Hallo @MiriS,

 

Sie haben Recht, dass es aktuell nicht möglich ist durch eine Rechtevergabe die Sichtbarkeit von Belegen einzuschränken.
Uns ist bekannt, dass das Recht Belege Personalwirtschaft deshalb als Workaround herangezogen wurden, auch wenn dies keine "offizielle" Empfehlung seitens DATEV war. Nachdem die Anwendung DATEV Personalakte nun eine eigenständige Anwendung ist, können die Rechte für eine Sichtbarkeit nicht mehr verwendet werden.


Unser Fokus liegt derzeit auf der Modernisierung von Belege online. Im Februar sind wir mit einem MVP (Minimum Viable Product) in die Pilotphase der neuen Version Belege online gestartet.
Im Zuge der Neuentwicklung sind neue Mechanismen geplant, um Belege besser zu organisieren und/oder zu verwalten. Dies beinhaltet auch eine Steuerung der Sichtbarkeit von Belegen. Einen Umsetzungszeitpunkt hierfür kann ich Ihnen aktuell nicht nennen.


In folgendem Ideas-Beitrag halten wir Sie weiterhin auf dem Laufenden: Rechtevergabe (online) für Belegtypen 

Viele Grüße
Gerlinde Hübl - DATEV eG
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letzte Antwort am 12.11.2024 07:39:52 von Gerlinde_Huebl
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