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offene Ladenkasse-Kassenbuch online

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letzte Antwort am 04.05.2023 12:10:16 von ilegi
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saldorfer
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Hallo,

ein Mandant von mir führt derzeit eine offene Ladenkasse(Gastronomie mit vielen Einzelvorgängen, keine Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung, retrograde Ermittlung der Tageseinnahmen, Kassenbericht) mit handgeschriebenen Kassenbuch.
Da er im Zuge der aktuell anstehenden Änderungen bezüglich elektronischer Aufzeichnungssysteme geforscht hat, kam er auf die Idee "Kassenbuch online" zur Führung des Kassenbuches zu verwenden, wobei die Tagesumsätze auch hier retrograd ermittelt werden sollen.
Jetzt ist die Frage: Hat er mit der erwogenen Verwendung von "Kassenbuch online" die Schwelle von der offenen Ladenkasse zum elektronischen Aufzeichnungssystem mit Einzelaufzeichnungspflicht überschritten, so dass er um eine elektronische Registrierkasse(oder aber Eingabe jedes einzelnen Verkaufs in "Kassenbuch online", was zu umständlich wäre) nicht herumkommt?

freiburgersteuermann
Fortgeschrittener
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Das kann ich mir nicht vorstellen, da die Registrierkasse immer schon etwas anderes als das Kassenbuch war.

Grüße
Boris Lemler
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Alexander_Herrmann
Meister
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Nein, wie es der Name sagt, handelt es sich auch beim Kassenbuch in Unternehmen Online um ein KASSENBUCH und nicht um eine elektronische Registrierkasse. 

 

Die Ergebnisse des retrograden Kassenberichts (den wir in diesen Fällen täglich als Beleg vom Belegtypen "Kasse" einscannen lassen) werden jeweils in das Kassenbuch Online eingetragen. 

 

Der Kassenbericht muss weiterhin in der vorgeschriebenen Form erstellt werden. Hierfür bietet DUO kein digitales Pendant. 

RA/StB Alexander Herrmann, Ravensburg
Mitglied im DATEV Vertreterrat
guenther
Erfahrener
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Der handschriftliche retrograde Kassenbericht ersetzt quasi den Z-Bon der Registrierkasse bei der offenen Ladenkasse. 

mfg Thomas Günther
Gelöschter Nutzer
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"Keine Verpflichtung zur Einzelaufzeichnung" kann ich mir nicht vorstellen, aber darum geht es ja nicht.
 
Eine eindeutige Definition was ein elektronisches oder computergestütztes Kassensystem ist, gibt es meiner Ansicht nach nicht.

Allein das Wort "Kasse" in diesem Zusammenhang ist - aus meiner Sicht- bei den neuen Regelungen ungenau und schwammig genutzt und bleibt letztlich undefiniert. Die gesetzlich (ursprünglich) definierte "Kasse" in Handels- und in Steuerrecht ist eben das Kassenbuch selber (Kasse = Bestand, Bestand = Einnahmen + Ausgaben) und nicht die Einzelaufzeichnung der zeitlich vorgelagerten Einnahmen.

Wenn jedoch von Kassensystemen oder Registrierkassen gesprochen wird, ist im Wesentlichen (nur) die Erfassung der Einnahmen gemeint. POS, Point of Sale ist hier wahrscheinlich der treffendere Ausdruck bzw. "elektronisches System zur Erfassung der Einnahmen".

 

Das Ganze lässt sich daran festmachen, dass die diversen Hersteller eine "Kasse" verkaufen, die eben keine solche ist, weil die Möglichkeiten zur Erfassung von Ausgaben gänzlich fehlt. Ggf. gibt es ein Zusatzmodul "Kassenbuch".  

     
Das Kassenbuch online ist rein technisch aus meiner Sicht zunächst nicht anders als eine POS-Software oder ein "computergestütztes Kassensystem" und kann meiner Ansicht nach auch als solches genutzt werden (z.B. bei sehr wenigen Geschäftsvorfällen, die einzeln und direkt dort erfasst werden).

Das Kassenbuch online ist somit eben (eigentlich und nur) die gesetzlich normierte "Kasse". Das diese mit den neuen Regelungen eben nicht gemeint ist, sondern nur das undefinierte "Kassensystem" mag man annehmen, ich sehe da aber trotzdem noch viel Grauzone.          

   

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freiburgersteuermann
Fortgeschrittener
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Das Zählprotokoll im Kassenbuch in Unternehmen online kann bei der offenen Ladenkasse auch dazu benutzt werden, den Kassenbericht zu erstellen. Die Kassenminusprüfung muss deaktiviert werden, dann zunächst die Ausgabenbelege erfassen und die Differenz von gezähltem Bestand zum rechnerischen Bestand als PDF ausdrucken, hochladen und als Tageseinnahme eintragen.

 

Das erspart die viele Schreibarbeit, wie sie hier im Film Zum Teufel mit dem Kassenbericht zu sehen ist.

 

 

Grüße
Boris Lemler
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ilegi
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Hallo,

hier hätte ich eine Nachfrage wie man das Zählprotokoll in der Kasse im Unternehmen online sinnvoll in der Praxis überhaupt verwenden kann?:

 

Man ist verpflichtet das Zählprotokoll täglich zu führen und anhand diesem einen Kassenbericht zu erstellen. Das heißt für einen Gastronom, dass er dies spätnachts erledigen muss.

 

Das Zählprotokoll in Datev ist doch aber nur auf dem aktuellen Stand, wenn die Belege des aktuellen Tages/Abend auch schon hochgeladen wären und zusätzlich auch  erfasst wären. 

 

Oder sehe ich das falsch?

Wie könnte man dies lösen?

 

Viele Grüße

 

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Chris607
Fortgeschrittener
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Wenn einzeln erfasst wird, erfüllt das Zählprotokoll ja seinen Zweck. Bei offener Ladenkasse geht dies an der Praxis vorbei. Da die Fälle mit offener Ladenkasse und Kassenbericht sich ohnehin nicht dieser Zählhilfe bedienen dürften, sollte das auch nicht allzu schlimm sein. Die Unternehmer aus bargeldintensiven Betrieben, "scannen" von der Geschwindigkeit her, mehr den Kassenbestand, als dass sie ihn zählen 😁

ilegi
Beginner
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Nachricht 9 von 9
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Hallo Chris, 

ich bin mir unsicher, was Du mit "einzeln erfasst" meinen könntest, zum Beispiel bei Veranstaltungen wird bei uns nicht einzeln erfasst, sondern die Einnahmen werden durch das Zählprotokoll errechnet. 

 

Das wusste ich auch nicht, dass man das Online Zählprotokoll gar nicht verwenden dürfe, wenn man eine offene Ladenkasse führt. Ich suche nur nach einer Möglichkeit einer Vereinfachung.

 

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letzte Antwort am 04.05.2023 12:10:16 von ilegi
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