Moin,
eine Mandantin (GmbH) nutzt DUO vollumfänglich. Nun soll die Mitarbeiterin der GmbH, die eine Smartcard hat, eine weitere GmbH in DUO verwalten.
Kann das wie folgt erledigt werden:
Oder wird ein weiteres Zugangsmedium benötigt?
Das wäre ja sehr aufwändig in der Handhabung mit An- und Abmeldung.
Kann für andere Personen, die den Smartlogin nutzen, auch eine entsprechende Erweiterung erfolgen?
Ich denke, dass diese Frage oft auftaucht, aber ich habe bisher kein Dokument mit einer Lösung gefunden.
Vielen Dank im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@ingereimer schrieb:
Vertrag für DUO für die 2. GmbH
Ist nicht zu 100% zwingend nötig. Die zusätzlichen monatlichen Kosten kann man sich sparen, wenn die Mandantin vereinfacht gesprochen GF in beiden Unternehmen ist. So mein Verständnis.
Ich suche mal den offiziellen Wortlaut der DATEV. Den hatte ich hier schon mal gepostet.
EDITH: Unternehmen online
@ingereimer schrieb:
in der Rechteverwaltung Smartcard um die zweite Beraternummer und Mandantennummer erweitern
Wenn, dann der Person und noch besser: der DUO Gruppe. Damit ist man so flexibel wie nur technisch möglich.
@ingereimer schrieb:
Oder wird ein weiteres Zugangsmedium benötigt?
Nein.
@ingereimer schrieb:
Kann für andere Personen, die den Smartlogin nutzen, auch eine entsprechende Erweiterung erfolgen?
Alles machbar mit der Rechteverwaltung online.
Hallo,
ja Sie können die weitere Firma auf den bestehendem Stick über die Rechteverwaltung freigeben, sodass beide Firmen sichtbar sind.
Eine Zugangsmedium (SmartCard oder SmartLogin) kann für beliebig viele Firmen des Mandanten benutzt werden. In der Rechteverwaltung einfach um die entsprechenden Mandantennummern ergänzen.
Hi,
in einem DUO-Vertrag können durchaus mehrere Mandantenbestände verwaltet werden. Grundvoraussetzung ist lt. den DATEV-AGB, dass diese Firmen aber in einem engen rechtlichen Verhältnis stehen (zumindest wurde es mir mal so erläutert).
Daraus ergeben sich dann die Möglichkeiten:
- es können mehrere Unternehmen in dem DUO-Vertrag abgehandelt werden
- es können weitere Authentifizierungmedien (SmartCard/SmartLogin) angelegt werden
- für jedes Medium können passende Rechte (alle Unternehmen oder nur bestimmte) vergeben werden
Wenn bereits Medien existieren (andere Beraternummer) können Sie:
- Rechte erweitern (auch für andere Beraternummern)
- Rechte erweitern (ggf. mit mitgliedschaftsübergreifenden Zugriff, wenn Beraternummern bei verschiedenen Beratern ausgestellt wurden).
Beste Grüße
Christian Ockenfels
@chrisocki & @ingereimer: Unternehmen online Das ist mein letzter Wasserstand.
@metalposaunist schrieb:@chrisocki & @ingereimer: Unternehmen online Das ist mein letzter Wasserstand.
Ist eine ähnliche Argumentation wie bei den Microsoft-Lizenzen...
Beste Grüße
Christian Ockenfels
Vielen Dank an alle, die so schnell geantwortet haben.
Das ein DUO Vertrag für mehrere Unternehmen genutzt werden kann, weiß ich.
Weil bei der 2. GmbH die Gesellschafter nicht mit den denen in der 1. GmbH identisch sind, halte ich einen 2. Vertrag für sinnvoll. Damit habe ich eine klare Abgrenzung, man weiß ja nie wie sich das Miteinander von Gesellschafte(r)n so entwickelt....
Nochmals, vielen Dank an Community, ich schätze sie sehr.