Ich habe von DATEV erfahren müssen, dass ausländische Bankverbindungen in DUO nicht als Mandantenbankverbindung hinterlegt werden können. Im betreffenden Fall hatte eine Mandantin als Bankverbindung HOLVI (ein finnisches Unternehmen) als Geschäftsbankverbindung gewählt. Zitat:
"Eine ausländische Bankverbindung kann derzeit noch nicht als Auftraggeberbank erfasst werden, da die Kontoumsätze nicht im EBICS-Format für die Kontoumsatzabholung bereitgestellt werden können. Allerdings teilte mir die Halvi-Bank mit, dass die Kontoumsätze vom Webportal im CSV-Format exportiert werden können. Mit dieser Datei könnte man einen Import als ASCII-Weiterverarbeitungsdatei versuchen. Voraussetzung dafür ist der richtige Aufbau der Datei anhand der Formatbeschreibung sh. Infodok. 1036444 Kap. 2.2."
Auf Nachfrage, ob es ein Dokument gäbe, in dem die Einschränkungen von DUO aufgelistet sind, erhielt ich die Antwort, dass das Programm für eine solche Aussage zu komplex wäre.
So geht Service....
oder: das Programm ist zu preiswert, um komplexen Support zu leisten....
Welchen Inhalt sollte denn Ihrer Meinung nach eine „Negativliste“ enthalten?
Kennen Sie „Negativlisten“ von anderen Produkten (außer vielleicht bei Lebensmitteln) oder Dienstleistungen?
Negativliste klingt zwar hart, aber ob was funktioniert oder nicht bekommt man erst mit, wenn man eine Sache (wie hier exemplarisch erlebt) nutzen möchte, die nicht geht.
Natürlich kann man dann sagen (in diesem Fall) "nun ja ausländische Bankverbindungen können wir auch in LODAS nicht abbilden (oder so), das geht dann auch nicht in DUO".....
Aber einfach mal eine "Liste" zur Verfügung stellen, was nicht geht mit DUO (im Gegensatz zum "profanen" Rechnungswesen), wo soll das Problem sein?
Natürlich wissen "wir Experten" was geht oder nicht. Das kann man aber auch in ein Dokument meißeln, auf das schnell mal hingewiesen wird......
Meine Meinung.....
Eine Antwort auf meine Fragen war das jetzt aber nicht.
Es gab mal eine Übersicht zu den Programme des Rechnungswesens. Da konnten Sie auf einen Blick erkennen, was funktioniert und was nicht. War unheimlich gut, bei der Aquise und Beratung von selbstbuchenden Mandanten.
So, und das jetzt bitte für DUO. Das wär´s doch, oder?
Fängt bei den Bankspezifika an und hört beim Zahlungsverkehr auf....so in etwa.
War das eine ausreichende Antwort?
Danke, das war eine ausreichende Antwort.
Ich kenne Seitens DATEV nur die Produktvergleiche ( z. B. Zahlungsverkehr wird verglichen mit Bank online) in welchen bei bestimmten Programmausprägungen die Unterschiede erkennbar sind. Dort ist teilweise erkennbar, welche Funktionen nicht zur Verfügung stehen.
Abschließend kann so eine Liste aus meiner Sicht nie sein.
eigentlich könnte man auch hier im Forum für solche Zwecke eine Checkliste aufbauen und mit der 'zu G-Methode', also copy&paste, immer weiter ergänzen.
Das wäre übersichtlicher als ellenlange Threads mit Prosa.
Nein, eben deshalb ja auch als Info-Dokument, das der ständigen *Überarbeitung" unterliegt...
wenn das tatsächlich aktualisiert wird, ist ein Info-Datenbank-Dokument natürlich besser.
Gerade z.B. mit 'exotischen' Banken hinken die Infodokumente oft hinterher