Hallo in die Runde,
folgendes Problem:
Ein neuer Mandant, der bisher als Einzelunternehmer tätig war, hat nun eine GmbH in einer anderen Branche gegründet.
Er nutzt mit seinem EU Unternehmen online via SmartLogin bei einem anderen StB.
Wir sollen nun die GmbH betreuen und möchten DUO nutzen. Wie können wir das Ganze so einrichten, dass der Mandant sich am besten via SmartLogin von überall einloggen kann?
Gibt es Expertenmeinungen? z.B. @metalposaunist
Ich wäre für Eure Hilfe sehr dankbar!
Besten Dank vorab!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das ist durch einen mitgliedschaftsübergreifenden Zugriff möglich. Der Auftrag muß durch diejenige Kanzlei gestellt werden, unter deren Mitgliedschaft das SL aktuell läuft.
Zuordnung einer Person in eine andere DATEV-Mitgliedschaft online - DATEV Hilfe-Center
edit: erledigt durch den schnellen @andrereissig 😉
Hallo Zusammen,
ein Frage hierzu nur noch. Ich möchte nur sicher gehen.
Bei der Zuordnung der Person in eine andere Mitgliedschaft und der Rechtefreischaltung auf das Unternehmen, welches wir betreuen.. sieht dann der andere Steuerberater Daten von diesem Bestand. Also von dem Unternehmen, welches wir betreuen?
Ich würde jetzt selbst sagen, nein. Da wir ja nicht dem Berater die Rechte vergeben.
Aber vielleicht hat hier jemand Praxiserfahrung zu meinem Gefühl.
Vielen Dank und frohe Weihnachten schon mal an alle 🎄
@Fr_SteinerSt schrieb:Hallo Zusammen,
ein Frage hierzu nur noch. Ich möchte nur sicher gehen.
Bei der Zuordnung der Person in eine andere Mitgliedschaft und der Rechtefreischaltung auf das Unternehmen, welches wir betreuen.. sieht dann der andere Steuerberater Daten von diesem Bestand. Also von dem Unternehmen, welches wir betreuen?
Ich würde jetzt selbst sagen, nein. Da wir ja nicht dem Berater die Rechte vergeben.
Aber vielleicht hat hier jemand Praxiserfahrung zu meinem Gefühl.
Vielen Dank und frohe Weihnachten schon mal an alle 🎄
Das lässt sich ja über die Rechteverwaltung online einstellen. Es geht hier ja nur um die DUO-Berechtigungen, oder?
Es geht nur um die Berechtigung, dass unser Mandant über den bereits genutzten SmartLogin bei einem anderen Steuerberater für ein anderes Unternehmen Zugang in DUO auf das Unternehmen hat, welches wir betreuen. Also Belege hochladen, Überweisungen tätigen, etc.
Der andere Steuerberater soll keinen Zugriff erhalten, keine Belege, keine Auswertungen sehen.
@Fr_SteinerSt schrieb:
Der andere Steuerberater soll keinen Zugriff erhalten, keine Belege, keine Auswertungen sehen.
Belege nicht sehen, aber Überweisungen vornehmen?
@Fr_SteinerSt schrieb:
Der andere Steuerberater soll keinen Zugriff erhalten, keine Belege, keine Auswertungen sehen.
Dazu müssten Sie ja auch der Person des Steuerberater für sein Sicherheitsmedium entsprechende Rechte erteilen - und das tun Sie ja nicht.
Der Fall wird doch im Logistikauftrag online von Ihnen initiiert.
Das heißt, Sie wählen im Onlineformular aus Ihren Mandanten die freizuschaltende Person "Willi Müller" aus und senden diesen Auftrag an die Beraternummer und Mailadresse des Fremdberaters.
Sie schicken dem Fremdberater also die Anforderung "Schalte bitte meinen Mandanten für Deine Daten frei!"
Damit bekommt der Fremdberater "Ihren" Willi Müller in der RVo angezeigt und kann Daten für Willi freischalten.
Die Rechte bekommt also nur Willi Müller und niemand sonst.
Die Freischaltungsanforderung muss also immer von dem Berater ausgehen, der das Rechtemedium von Willi Müller bereits in seinem Bestand hat.
Der Fremdberater hat dann nur eine weitere Person (Willi Müller) in der Rechteverwaltung und dieser Person kann er Rechte für Daten geben. Sonst nichts.
Ich glaub du hast mich falsch verstanden.
Der MANDANT soll alles machen können in DUO und auch alles sehen können. Das ist ja kein Problem. Das schalte ich über die Rechtevergabe frei.
Der ANDERE STEUERBERATER soll aber von dem Unternehmen, welches wir betreuen, nichts sehen können.
Mit dem Antrag "Zuordnung einer Person in eine andere DATEV-Mitgliedschaft" wird der Steuerberater aber nichts sehen, oder?
Das wäre meine Frage.
Vielen Dank!! Genau das wollte ich wissen 🙂
Wenngleich schon etwas eingestaubt aus gegebenem Anlass hierzu ein paar Fragen.
Der Übertrag der Zugangsmedien parallel zu einem anderen Berater, der darauf unabhängig die Rechte bzgl. seiner Mitgliedschaft administrieren kann ist klar.
Nun die Fragen:
Ich vermute, dass die Zuordnung primär eine administrierbare Person in der RVO ergibt, der nach Einloggen in DUO welches auf die Unterberaternummer seiner Medien laufen muss. Diese Unterberaternummer ist weiterhin ausschließlich in der Mitgliedschaft des "teilenden" Beraters.
Sicher kann hier aber jemand etwas Klarheit schaffen?
Viele Grüße
1.) Per Servicekontakt, aber nicht in LAO
2.) M.W. nein.
3.) Für die bei ihm verwendet (Unter-)Beraternummer.
4.) Ja.
5.) Nein.
Wow, danke für die schnellen Antworten 😊!
Habe noch etwas recherchiert und zu 4 und 5 gilt wohl "ja" gemäß DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1027006 ("Externer Benutzer" bzw. "Extern tätig"),
Zu 2.
Wenn kein DUO auf der Unterberaternummer der Anmeldemedien der Person vorhanden ist, dürfte ja eigentlich kein Zugang zu DUO möglich sein - bisher hatten wir nur diese Konfiguration und ich nahm an, die medienbezogene Unterberaternummer braucht zwingend einen DUO-Vertrag?
Hier ist aber die Logik bei der Anmeldung interessant - ggf. reicht ja ein DUO-Vertrag für einen für diese Person freigegebenen Datenbestand aus - unabhängig von der zugehörigen Unterberaternummer des Anmelde-Mediums.
Viele Grüße