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Zwei Steuerberater - zwei Firmen - ein SmartLogin möglich?

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letzte Antwort am 19.05.2025 14:45:05 von Nutzer_8888
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Albert0199
Einsteiger
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Nachricht 1 von 13
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Hallo in die Runde, 

 

folgendes Problem:

 

Ein neuer Mandant, der bisher als Einzelunternehmer tätig war, hat nun eine GmbH in einer anderen Branche gegründet. 

 

Er nutzt mit seinem EU Unternehmen online via SmartLogin bei einem anderen StB.

 

Wir sollen nun die GmbH betreuen und möchten DUO nutzen. Wie können wir das Ganze so einrichten, dass der Mandant sich am besten via SmartLogin von überall einloggen kann?

 

Gibt es Expertenmeinungen? z.B. @metalposaunist 

 

Ich wäre für Eure Hilfe sehr dankbar!

 

Besten Dank vorab!

 

 

 

andrereissig
Allwissender
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Das ist durch einen mitgliedschaftsübergreifenden Zugriff möglich. Der Auftrag muß durch diejenige Kanzlei gestellt werden, unter deren Mitgliedschaft das SL aktuell läuft.

 

Zuordnung einer Person in eine andere DATEV-Mitgliedschaft online - DATEV Hilfe-Center

Live long and prosper!
deusex
Allwissender
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Nachricht 3 von 13
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edit: erledigt durch den schnellen @andrereissig 😉

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Fr_SteinerSt
Beginner
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Nachricht 4 von 13
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Hallo Zusammen,

ein Frage hierzu nur noch. Ich möchte nur sicher gehen.

Bei der Zuordnung der Person in eine andere Mitgliedschaft und der Rechtefreischaltung auf das Unternehmen, welches wir betreuen.. sieht dann der andere Steuerberater Daten von diesem Bestand. Also von dem Unternehmen, welches wir betreuen?

Ich würde jetzt selbst sagen, nein. Da wir ja nicht dem Berater die Rechte vergeben.
Aber vielleicht hat hier jemand Praxiserfahrung zu meinem Gefühl.

Vielen Dank und frohe Weihnachten schon mal an alle 🎄

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andreashofmeister
Überflieger
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Nachricht 5 von 13
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@Fr_SteinerSt  schrieb:

Hallo Zusammen,

ein Frage hierzu nur noch. Ich möchte nur sicher gehen.

Bei der Zuordnung der Person in eine andere Mitgliedschaft und der Rechtefreischaltung auf das Unternehmen, welches wir betreuen.. sieht dann der andere Steuerberater Daten von diesem Bestand. Also von dem Unternehmen, welches wir betreuen?

Ich würde jetzt selbst sagen, nein. Da wir ja nicht dem Berater die Rechte vergeben.
Aber vielleicht hat hier jemand Praxiserfahrung zu meinem Gefühl.

Vielen Dank und frohe Weihnachten schon mal an alle 🎄


Das lässt sich ja über die Rechteverwaltung online einstellen. Es geht hier ja nur um die DUO-Berechtigungen, oder?

Fr_SteinerSt
Beginner
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Nachricht 6 von 13
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Es geht nur um die Berechtigung, dass unser Mandant über den bereits genutzten SmartLogin bei einem anderen Steuerberater für ein anderes Unternehmen Zugang in DUO auf das Unternehmen hat, welches wir betreuen. Also Belege hochladen, Überweisungen tätigen, etc.

Der andere Steuerberater soll keinen Zugriff erhalten, keine Belege, keine Auswertungen sehen.

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andreashofmeister
Überflieger
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@Fr_SteinerSt  schrieb:

 

Der andere Steuerberater soll keinen Zugriff erhalten, keine Belege, keine Auswertungen sehen.


Belege nicht sehen, aber Überweisungen vornehmen?

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andrereissig
Allwissender
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@Fr_SteinerSt  schrieb:

 

Der andere Steuerberater soll keinen Zugriff erhalten, keine Belege, keine Auswertungen sehen.


Dazu müssten Sie ja auch der Person des Steuerberater für sein Sicherheitsmedium entsprechende Rechte erteilen - und das tun Sie ja nicht.

 

Der Fall wird doch im Logistikauftrag online von Ihnen initiiert.

 

Das heißt, Sie wählen im Onlineformular aus Ihren Mandanten die freizuschaltende Person "Willi Müller" aus und senden diesen Auftrag an die Beraternummer und Mailadresse des Fremdberaters.

 

Sie schicken dem Fremdberater also die Anforderung "Schalte bitte meinen Mandanten für Deine Daten frei!"

 

Damit bekommt der Fremdberater "Ihren" Willi Müller in der RVo angezeigt und kann Daten für Willi freischalten.

 

Die Rechte bekommt also nur Willi Müller und niemand sonst.

 

Die Freischaltungsanforderung muss also immer von dem Berater ausgehen, der das Rechtemedium von Willi Müller bereits in seinem Bestand hat.

 

Der Fremdberater hat dann nur eine weitere Person (Willi Müller) in der Rechteverwaltung und dieser Person kann er Rechte für Daten geben. Sonst nichts.

Live long and prosper!
Fr_SteinerSt
Beginner
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Ich glaub du hast mich falsch verstanden.

 

Der MANDANT soll alles machen können in DUO und auch alles sehen können. Das ist ja kein Problem. Das schalte ich über die Rechtevergabe frei.

 

Der ANDERE STEUERBERATER soll aber von dem Unternehmen, welches wir betreuen, nichts sehen können.

 

Mit dem Antrag "Zuordnung einer Person in eine andere DATEV-Mitgliedschaft" wird der Steuerberater aber nichts sehen, oder?

Das wäre meine Frage. 

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Fr_SteinerSt
Beginner
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Vielen Dank!! Genau das wollte ich wissen 🙂 

 

 

Nutzer_8888
Fachmann
Offline Online
Nachricht 11 von 13
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Wenngleich schon etwas eingestaubt aus gegebenem Anlass hierzu ein paar Fragen.

 

Der Übertrag der Zugangsmedien parallel zu einem anderen Berater, der darauf unabhängig die Rechte bzgl. seiner Mitgliedschaft administrieren kann ist klar.

 

 

Nun die Fragen:

  1. Kann Zuordnung auch wieder aufgelöst werden?
  2. Muss der teilende Berater zwangsweise DUO für den Mandanten bestellt haben?
  3. Muss der "annehmende" Berater DUO zusätzlich für das betreffende Mandat nochmals bestellen (Annahme zwei unterschiedliche Unternehmen) und wenn ja, auf welche Unterberaternummer (ggf. ist dies bei Ein-Mann-Unternehmungen aus reinen lizenztechnischen Gründen erforderlich)?
  4. Sind solche "zugeordneten" Mitgliedschaften in der RVO besonders gekennzeichnet?
  5. Kann der "teilende" Berater erkennen, welche Personen er anderen Mitgliedschaften zugeordnet hat? 

Ich vermute, dass die Zuordnung primär eine administrierbare Person in der RVO ergibt, der nach Einloggen in DUO welches auf die Unterberaternummer seiner Medien laufen muss. Diese Unterberaternummer ist weiterhin ausschließlich in der Mitgliedschaft des "teilenden" Beraters.

 

Sicher kann hier aber jemand etwas Klarheit schaffen?

 

Viele Grüße

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mkinzler
Meister
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1.) Per Servicekontakt, aber nicht in LAO

2.) M.W. nein.

3.) Für die bei ihm verwendet (Unter-)Beraternummer.

4.) Ja.

5.) Nein.

Nutzer_8888
Fachmann
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Nachricht 13 von 13
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Wow, danke für die schnellen Antworten 😊!

 

Habe noch etwas recherchiert und zu 4 und 5 gilt wohl "ja" gemäß  DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1027006 ("Externer Benutzer" bzw. "Extern tätig"),

 

Zu 2.

Wenn kein DUO auf der Unterberaternummer der Anmeldemedien der Person vorhanden ist, dürfte ja eigentlich kein Zugang zu DUO möglich sein - bisher hatten wir nur diese Konfiguration und ich nahm an, die medienbezogene Unterberaternummer braucht zwingend einen DUO-Vertrag?

Hier ist aber die Logik bei der Anmeldung interessant - ggf. reicht ja ein DUO-Vertrag für einen für diese Person freigegebenen Datenbestand aus - unabhängig von der zugehörigen Unterberaternummer des Anmelde-Mediums.

 

Viele Grüße

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letzte Antwort am 19.05.2025 14:45:05 von Nutzer_8888
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