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Zahlungsaufträge von Kanzlei Rewe für DUO bereitstellen

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letzte Antwort am 30.09.2024 16:41:48 von prabhjot-kakkar
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rstenda
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
198 Mal angesehen

Hallo,

ein Mandant hat uns gefragt, ob es (ähnlich wie beim Lohn) einfach möglich ist, dass wir ihm nach Erstellen der Buchführung Zahlungsaufträge seiner Eingangsrechnungen in Datev Unternehmen online (er nutz das Bankingprogramm von DUO) vorbereiten bzw. einspielen. Hat hierzu Jemand einen guten Tipp bzw. eine Möglichkeit, ob und wie wir ihm dies möglichst einfach vorbereiten können? 

Vielen Dank im Voraus! 🙂

seb_ms
Fortgeschrittener
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Nachricht 2 von 5
195 Mal angesehen

Warum nutzt der Mandant nicht die Zahlungsfunktion in DUo selbst?

 

Ich kenne ja die Kreditoren Ihres Mandanten nicht, und weiß auch nicht wie flott (zeitnah) Sie die Belege aus DUo buchen - aber gefühlt würde ich sagen, wenn Sie mit der Buchhaltung fertig sind, hat der Mandant, wenn er nicht bereits anderweitig gezahlt hat, doch sicher schon die Zahlungsziele seiner Kreditoren überschritten. Oder nicht? 

wielgoß
Experte
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Nachricht 3 von 5
188 Mal angesehen

Guten Tag,

 

wenn die erforderlichen Einstellungen, zeitlichen Abstimmungen und organisatorischen Rahmenbedingungen passen, wäre das so möglich:

 

  • Nutzung des Zahlungsvorschlages in DATEV Kanzlei-Rechnungswesen
  • Speicherung der so erstellten Zahlungsaufträge im DATEV-Rechenzentrum (DATEV Unternehmen online)

Das setzt aber natürlich eine permanente Pflege der Stammdaten und Zahlungsbedingungen voraus, die erfahrungsgemäß bei reinen Auftragsbuchführungen so nicht stattfindet.

 

Insofern bin ich bei @seb_ms, dass die Nutzung der entsprechenden Funktionen durch den Mandanten in DATEV Unternehmen online vermutlich der schlankeste Weg wäre...

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß

marcohüwe
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 5
146 Mal angesehen

Das wäre hier der Punkt 3 - Szenario 1: https://apps.datev.de/help-center/documents/1034986

 

Aus leidvoller Erfahrung kann ich aber nur davon abraten. Aus dem gerne zu Beginn recht pauschal formulierten Wunsch "...stellt mir Zahlungen bereit..." wird am Ende gerne eine wöchentliche Verbuchung mit Mahnvorschlägen (*) - wozu dann mehrmals in der Woche Abstimmbedarf entsteht.

 

Da sollten die Rahmenbedingungen (wann / wer / wie oft...) auf jeden Fall ganz klar vorher geregelt werden. 

 

Und man sollte auch den dazu passenden Sachbearbeiter + gleich einen Stellvertreter finden (und dafür begeistern können). Und die Person sollte das hier gut beherrschen: https://www.datev.de/web/de/datev-shop/wissensvermittlung/lernvideos/77861-zahlungsvorschlag-und-electronic-banking-bearbeitung-vom-buchungssatz-zum-zahlungsbeleg-mit-datev/

 

 

(*) Dann kann man das ggf. noch mit aufsetzen: https://apps.datev.de/help-center/documents/1028916

 

 

prabhjot-kakkar
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 5 von 5
116 Mal angesehen

Ich würde, wie auch oben die Kollegen schon beschrieben haben, davon abraten.

Spätestens wenn der Sachbearbeiter gewechselt wird und die Arbeitsweise sich komplett ändert, wird es nur Probleme geben.

 

Beste Grüße, Prabhjot Singh
Consultant I Keuthen AG
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letzte Antwort am 30.09.2024 16:41:48 von prabhjot-kakkar
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