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Z-Bon fiskalisieren

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letzte Antwort am 14.07.2025 14:08:12 von steme
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Hans_
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Ich komme aus Tschechien und soll im Sommer auf einer Veranstaltung einen Verkaufsstand betreiben und dort Eis, verschiedene Speisen und andere Artikel verkaufen.
Ich wollte fragen, ob der Z-Bon (Kassenabschlussbeleg) fiskalisiert werden muss?
https://apps.datev.de/help-center/documents/1021095

Hier steht ebenfalls, dass der Z-Bon nicht fiskalisiert wird - habe ich nichts darüber gefunden.
Ich bin mich nicht sicher ob das Kassensystem dies können muss. In einem anderen Kassensystem habe ich gesehen, dass dies nicht fiskalisiert werden muss.
Ist das so in Ordnung und kann ich so eine Kasse in Deutschland problemlos betreiben?
Danke.

 

 

 

Thread zu Unternehmen Online verschoben durch @Hannes_Muschiol 

GLH
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Jede elektronische Kasse muss in Deutschland baurechtlich zertifizierte TSE verwenden. Auch der Z-Bon muss von der TSE signiert werden.

 

War das die Frage?

 

 

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Hans_
Beginner
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162 Mal angesehen

OK, danke, aber hier kann man sehen, dass Z-Bon nicht fiskalisiert ist.

https://support.orderbird.com/de_DE/berichte-in-orderbird-pro/z-bericht

Ebenso habe ich nirgends gefunden, dass Bargeldbewegungen wie Ein- und Auszahlungen aus der Kasse fiskalisiert werden sollen.
Klar, einzelne Verkäufe müssen elektronisch signiert sein, aber braucht man auch eine Übersicht über die Bargeldbewegungen an der Kasse in einem Ausdruckelektronisch signieren?
Als Wechselgeld und Barausgaben, beispielsweise die Bezahlung für den Warenkauf?

 

 

Bearbeitet von DATEV am 18.07.2025 aufgrund von Verstoß gegen Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise (Echtdaten erkennbar).

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steme
Erfahrener
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Nunja, dieses Beispiel stammt auch aus dem Jahr 2017, seitdem hat sich bei den entsprechenden Vorschriften viel getan und es entspricht den aktuellen Vorgaben nicht mehr.

 

Mir ist nicht ganz klar was Sie mit "fiskalisieren" meinen, könnten Sie das anders bezeichnen oder umschreiben?

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letzte Antwort am 14.07.2025 14:08:12 von steme
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