Hallo zusammen,
wir führen aktuell Datev Unternehmen Online ein. Über Bank Online ordnen wir einzelnen Kontoumsätzen digitale Belege zu. Meine Frage bezieht sich auf alle Kontoumsätze, die keinen monatlichen Beleg haben, z.B. Leasingzahlungen, Finanzierungsraten etc. Habe ich hier die Möglichkeit in Bank Online ein FiBu-Konto für die einzelnen Kontoumsätze zu hinterlegen? Oder benötige ich dazu immer einen Beleg? Die finale Buchung der Kontoumsätze soll beim Steuerberater im DATEV Rechnungswesen-Programm statt finden.
Vielen Dank für die Hilfe!
Viele Grüße,
Tamara
@TamaraFD1992 schrieb:
Über Bank Online ordnen wir einzelnen Kontoumsätzen digitale Belege zu.
Habe ich hier gelernt: muss man nicht in jedem Falle, weil es drauf an kommt, ob ein EÜR oder Bilanzierer ist (so meine ich; bin kein Buchhalter). Also ggf. nicht allen Mandanten extra Arbeit aufladen, die nicht nötig wäre.
@TamaraFD1992 schrieb:
Habe ich hier die Möglichkeit in Bank Online ein FiBu-Konto für die einzelnen Kontoumsätze zu hinterlegen?
Soweit ich weiß nicht aber man kann per Regel solche Zahlungen direkt als geprüft kennzeichnen: Bank online – Kontoumsätze bearbeiten, Belege zuordnen und Regeln verwalten
@TamaraFD1992 schrieb:
Oder benötige ich dazu immer einen Beleg?
Bei lexOffice auf der Veranstaltung gab‘s einen Steuerberater, der für solch Zahlungen 1x den Beleg haben will und danach drauf verzichtet, wenn‘s immer das gleiche ist. Da wird auch kein Prüfer meckern, weil es ja keine grundsätzlichen groben Buchungsfehler sind. Würde ich auch so machen. Microsoft365, Teamviewer und Co. kosten im Monat alle das gleiche. Solange sich da nichts ändert, kann man auf den Ursprungsbeleg verweisen.
@metalposaunist schrieb:
Bei lexOffice auf der Veranstaltung gab‘s einen Steuerberater, der für solch Zahlungen 1x den Beleg haben will und danach drauf verzichtet, wenn‘s immer das gleiche ist. Da wird auch kein Prüfer meckern, weil es ja keine grundsätzlichen groben Buchungsfehler sind. Würde ich auch so machen. Microsoft365, Teamviewer und Co. kosten im Monat alle das gleiche. Solange sich da nichts ändert, kann man auf den Ursprungsbeleg verweisen.
Wie immer im Steuerrecht das kommt darauf an und einfach auf einen Ursprungsbeleg verweisen funktioniert im Umsatzsteuerrecht leider überhaupt nicht.
Also daher gibt es eine Dauerrechnung , die auch als solche deklariert ist ? Wenn ja dann reicht die einmal im Kalenderjahr aber es gibt ich glaube von Herrn @andreashausmann ein youtube Video wie man diese Rechnung im Kontoblatt automatisch hinterlegen kann, ist halt elegant.
Gibt es keine Dauerrechnung = Vertrag, sondern monatliche Rechnungen sind nur die monatlichen Rechnungen relevant und jede Buchung muss mit der Rechnung verknüpft werden auch wenn es 12* 11,95 EUR sind.
Dritte Variante die mir einfällt : Rechnung mit dem Jahresbetrag und auf diese REchnung werden dann 12 Teilzahlungen geleistet. Hier kann man dann mit der ersten Teilzahlung die Jahresrechnung verknüpfen und braucht dann für die anderen 11 Teilzahlungen keine Rechnung mehr da sich die anderen Zahlungen ja auf die Gesamtrechnung die bei der ersten Teilzahlung dabei beziehen.
Im übrigen auch bei EÜR sollte man natürlich verknüpfen sonst verzichtet man gerade auf das was UO sinnvoll macht. Kein Thema das ist nicht zwingend, aber dann heißt parallel einen analogen Belegordner vorhalten, das wiederum halte ich wenn man schon UO einsetzt für nicht sinnvoll.
@bodensee schrieb:
Wie immer im Steuerrecht das kommt darauf an und einfach auf einen Ursprungsbeleg verweisen funktioniert im Umsatzsteuerrecht leider überhaupt nicht.
Warum? 🤔 Gott, wenn ich buchen würde, würde ich etwaige Prüfer wohl in Grund & Boden argumentieren und die deutschen §§§ wohl auseinander nehmen 😂. Nur weil's in §§§ steht, muss das lange nicht sinnvoll sein aber das ist ein anderes Thema.
@bodensee schrieb:
Kein Thema das ist nicht zwingend, aber dann heißt parallel einen analogen Belegordner vorhalten, das wiederum halte ich wenn man schon UO einsetzt für nicht sinnvoll.
Nur, wenn man noch so viel Papier bekommt. Andernfalls landet wohl sowieso fast jede Rechnung im E-Mail Postfach. Da eine Archivierung drauf, fertig. Und ich habe hier gelernt, dass man ohne Verfahrensdokumentation sowieso alle Belege aufbewahren muss, auch wenn man sie ins DUO hochlädt.
@metalposaunist schrieb:@bodensee schrieb:
Wie immer im Steuerrecht das kommt darauf an und einfach auf einen Ursprungsbeleg verweisen funktioniert im Umsatzsteuerrecht leider überhaupt nicht.
Warum? 🤔 Gott, wenn ich buchen würde, würde ich etwaige Prüfer wohl in Grund & Boden argumentieren und die deutschen §§§ wohl auseinander nehmen 😂. Nur weil's in §§§ steht, muss das lange nicht sinnvoll sein aber das ist ein anderes Thema.
Nun die §§§§ machen die Gesetzgeber bzw. die EU im UMSATZSTEUERrecht. Was Du argumentierst ist dem Prüfer im Zweifel schnuppe. Fehler gg. §14 Rg.ausstellung bzw. § 15 Vorsteuerabzug führen dann zwingend zu Steuernachzahlungen die dann dein Mandant oder Arbeitgeber bezahlen muss. Ob das für die Mandatsbindung sinnvoll ist ? Du bzw.Mandant kann natürlich dagegen klagen aber dann wirst du erfahren müssen was man als Unternehmer alles wissen und machen muss und was man aus §§§ alles herauslesen kann. Vor allem wenn es in den2.Rechtszug vor den BFH in München geht.
Damit bin ich eben wie immer bei meinem Credo werft die alten Gesetze in den Müll macht was Neues was jeder wieder verstehen kann, dann werden auch IT Prozesse wieder einfacher und wenn es gut läuft halten die Neuen ja wieder 50/60 ODER 70 Jahre.
Vielen Dank für die Info! Ich werde nochmal mit unserem Steuerberater Rücksprache halten.
Vielen Dank für die Info! Das Video von @andreashausmann konnte ich leider nicht finden. Das wäre natürlich geschickt, wenn man die Dauerrechnung automatisch den einzelnen unterjährigen Kontoumsätzen zuordnen kann.
Dokumente mit Konten verknüpfen in DATEV Rechnungswesen - YouTube
gesucht - gefunden 😊 bitte schön
@TamaraFD1992 schrieb:Über Bank Online ordnen wir einzelnen Kontoumsätzen digitale Belege zu.
Darf ich Fragen warum Ihr das bei euch in der Kanzlei macht bzw. wer euch das empfohlen hat? Wenn der Sachbearbeiter das selber macht ist das doch ein großer Aufwand ohne großen Vorteil @TamaraFD1992
@AlexanderJ schrieb:
Darf ich Fragen warum Ihr das bei euch in der Kanzlei macht bzw. wer euch das empfohlen hat? Wenn der Sachbearbeiter das selber macht ist das doch ein großer Aufwand ohne großen Vorteil @TamaraFD1992
Ich habe den Eingangsbeitrag so verstanden, dass es sich hier um einen Mandanten, und nicht um die Kanzlei handelt.
@TamaraFD1992 schrieb:Die finale Buchung der Kontoumsätze soll beim Steuerberater im DATEV Rechnungswesen-Programm statt finden.
Perfekt, vielen Dank!