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Upload Mail ohne Smart-Login bzw. Smart-Card möglich?

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letzte Antwort am 17.08.2020 18:09:23 von metalposaunist
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stehe
Aufsteiger
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Kann denn ein Mandant Upload Mail ohne Smart-Login und Smart-Card nutzen, sofern Unternehmen Online bestellt ist und die Kanzlei alle erforderlichen Einrichtungsschritte für die E-Mail-Adresse vornimmt?

andreashofmeister
Überflieger
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@stehe  schrieb:

Kann denn ein Mandant Upload Mail ohne Smart-Login und Smart-Card nutzen, sofern Unternehmen Online bestellt ist und die Kanzlei alle erforderlichen Einrichtungsschritte für die E-Mail-Adresse vornimmt?


Dok. Nr. 1007550

 

2.3 Digitalen Beleg senden

Digitalen Beleg senden

Voraussetzung:

Zum Senden eines Belegs ist keine Authentifizierung per DATEV SmartLogin, DATEV SmartCard, DATEV mIDentity notwendig.

Um einen digitalen Beleg per E-Mail zu senden, müssen folgende Voraussetzungen beachtet werden:

    • Dateiformate: PDF, TIF, TIFF

    • Dateigröße max. 20 MB

    • Pro E-Mail 1 Anhang

metalposaunist
Unerreicht
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@andreashofmeister: Stimmt soweit. Ich erinnere aber nochmal daran, dass man zur Ersteinrichtung via Assistent sich doch einmal bei DATEV mit Smartcard / SmartLogin authentifizieren muss - oder hat DATEV das mittlerweile geändert? 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
chrisocki
Experte
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@metalposaunist  schrieb:

@andreashofmeister: Stimmt soweit. Ich erinnere aber nochmal daran, dass man zur Ersteinrichtung via Assistent sich doch einmal bei DATEV mit Smartcard / SmartLogin authentifizieren muss - oder hat DATEV das mittlerweile geändert? 


Nein, das ist noch so (heute morgen noch durchgeführt).

 

Aber DATEV pocht immer noch auf einen gültigen DUO-Vertrag mit/für den Mandanten um hier eine Lizenzierung sicherzustellen.

 

Technisch funktioniert es ohne Probleme, wenn es beim Mandanten ohne DUO/SC/SL etc. eingerichtet wird...

 

Grüße

Chr.Ockenfels

metalposaunist
Unerreicht
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@chrisocki  schrieb:

Aber DATEV pocht immer noch auf einen gültigen DUO-Vertrag mit/für den Mandanten um hier eine Lizenzierung sicherzustellen.


Das ist ja auch OK so. UO ist ja nach wie vor mehr als "Belege hochladen". Aber dann geht es doch nicht ganz ohne SmartCard / SmartLogin, wenn man den QR-Code mittels Fernwartung nicht mit dem SmartLogin der Kanzlei einmalig bestätigt. Aber wenn's UO schon gibt, macht die Nutzung ja nur Sinn. Also braucht man dann eins von beidem. 

 

@chrisocki: danke!  

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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letzte Antwort am 17.08.2020 18:09:23 von metalposaunist
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