Guten Morgen,
Wir haben hier ein Problem bei einem Mandanten. Die Beraternummer im ReWe ist eine andere als die im DUO (ReWe --> Beraternummer / DUO --> mandantengenutzte Unterberaternummer). Dadurch können keine Belege mehr aus Unternehmen Online ins ReWe importiert werden.
Die DATEV gibt uns dazu eine Anleitung für einen Mandantenübertrag im Unternehmen Online. LEXinform/Info-Datenbank online
Verstehe ich es richtig, dass dieser Mandantenübertrag nur zum Ändern der Beraternummer im Unternehmen Online gedacht ist?
Die Beraternummer im DUO soll aber nicht geändert werden. Gibt es eine Möglichkeit die Beraternummer im ReWe anzupassen bzw. mit der im DUO gleichzuziehen?
Vielen Dank für jede Rückmeldung!
Hallo,
um die Mandantennummer/Beraternummer innerhalb einer Mitgliedschaft für Rechnungswesen zu ändern können Sie folgendes tun:
im Arbeitsplatz -> Wissen und Service -> Service Anwendungen -> Mandantenverwaltung RZ -> Mandantenübersicht
öffnen und dort im Bereich Kontextbezogene Links den Mandantenübertrag starten
Das dauert dann einen Nachtlauf und Sie können die digitalen Belege wieder in Rechnungswesen nutzen.
Wenn Sie gleich dabei sind, sollten Sie gleich den Lohn auch übertragen, sofern vorhanden.
Mit freundlichen Grüßen
EDIT: Beim Ändern des Lohnbestandes auch an die Aboaufträge denken. (Auswertungen und Rückmeldungen für die Unterberaternummer)
Hallo MS
das ist ein "altes Problem" weil fast niemand durchschaut, welche grundsätzlichen Auswirkungen dieses Thema hat.
Ich nehme an, Sie haben den Mandant unter Ihrer Beraternummer (z.b. 678910) und der zu ihrem System passenden Mandantennummer (11002) also z.B. 678910/11002 in Kanzleirechnungswesen angelegt.
Der Mandant bekam bei Einrichtung des Systems Unternehmen-Online die (Unter-)Beraternummer (z.B. 987610) und hat irgend eine Mandantenummer selbst gewählt oder die gleiche, wie bei Ihnen genommen. Deshalb passen die Datenbestände nicht zusammen.
Zwei Wege zur Lösung sind möglich.
oder
Die Beraternummer (ihre oder die des Mandant) können sie NIE ändern - das ist die Kundennummer des jeweiligen Kunden bei der DATEV und liegt ausschließlich in DATEV-Hoheit.
Besser spät als nie...
Wählt man Variante 1 muss die Rechteverwaltung ganz besonders im Auge behalten werden...
Variante 2 geht laut DATEV "auf Knopfdruck"...Meine Checkliste geht über 1,5 Seiten ....