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Unternehmen online - Personalauswertungbereitstellung bei unterschiedlichen Beraternummern

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letzte Antwort am 03.12.2019 20:26:56 von metalposaunist
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JMenne
Beginner
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Warum können wir als Steuerberater und als Lohnabrechnungsstelle dem Mandanten der unter seiner eigenen Unterberaternummer seine Buchführung mit Unternehmen online selbst erstellt nicht die Personalauswertung unter seiner Unterberaternummer bereitstellen, sondern müssen über den Umweg der Freigabe unserer Beraternummer im Bezug auf die eine Mandantennummer gehen.

 

Das erschließt sich mir nicht. Der Mandant möchte berechtigterweise seine Personalauswertungen im Unternehmen online sehen, allerdings können wir ihm diese nur unter unserer Beraternummer bereitstellen. Dies hat zur Folge, dass wir auch die Speichergebühren für die Auswertungen tragen müssen...

 

Vielleicht hat jemand eine Lösung, allerdings wurde uns das Vorgehen von der Datev bestätigt.

 

Entweder stellen wir unseren Lohn auf die Unterberaternummer um, das ist jedoch explizit nicht gewollt oder wir geben dem Mandanten für seine Mandantennummer unter unserer Beraternummer eine Einsichtsfreigabe. Meiner Ansicht kann das nicht sein.

 

 

jjunker
Allwissender
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Das dürfte daran liegen, dass Sie den Mandanten in LODAS unter Ihrer Beraternummer führen und nicht unter der Unterberaternummer.

 

 

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
metalposaunist
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@JMenne  schrieb:

Warum können wir als Steuerberater und als Lohnabrechnungsstelle dem Mandanten der unter seiner eigenen Unterberaternummer seine Buchführung mit Unternehmen online selbst erstellt nicht die Personalauswertung unter seiner Unterberaternummer bereitstellen, sondern müssen über den Umweg der Freigabe unserer Beraternummer im Bezug auf die eine Mandantennummer gehen.


Müssen Sie nicht. Wenn Sie für Ihren Selbstbucher den Lohn machen, müssen Sie die Lohnleistung in Ihrer DATEV unter der Beraternummer Ihres Mandanten laufen lassen inkl. Mandantennummer des Mandats bei sich, damit Berater/Mandant in den Stammdaten wieder 1:1 stimmen.

 

So bei uns angelegt. Läuft seit Monaten ohne Probleme. 

 


@JMenne  schrieb:

Entweder stellen wir unseren Lohn auf die Unterberaternummer um, das ist jedoch explizit nicht gewollt oder wir geben dem Mandanten für seine Mandantennummer unter unserer Beraternummer eine Einsichtsfreigabe. Meiner Ansicht kann das nicht sein.


Und warum ist das explizit nicht gewollt? Es geht technisch aktuell nicht anders und ist auch für alle anderen logisch aufgebaut und macht am wenigsten Verwirrung und produziert die wenigsten Kosten. 

 

Einzig was blöd ist, dass die Auswertungen in Ihrer Lohnleistung nicht mit auf die mandantengenutzte Beraternummer übertragen werden. Daher bietet sich der 1.1 als Stichtag an, an dem man die Auswertungen unter der mandantengenutzen Beraternummer sucht und bis 31.12 unter der Kanzleiberaternummer. 

 

Und wie soll es anders aus Ihrer Sicht funktionieren? Der zentrale Dreh- und Angelpunkt ist die Berater/Mandantenkombination im DATEV RZ unter Stammdaten im UO. Entweder sie beide nutzen diese zentral oder Sie machen 2 Töpfe auf, die doppelt abgerechnet werden. Ich wüsste nicht, wie das rechtetechnisch anders gehen soll. 

 

Was laut DATEV kommen soll, was aktuell nicht geht: Machen Sie die FiBu und Lohn, müssen auch beide Leistungen unter der gleichen Beraternummer angelegt sein (Kanzlei oder Mandant ist egal, Hauptsache identisch), da sonst die digitale Personalakte nicht geht. Das soll sich ändern. Vielleicht klappt dann auch Ihre Lösung mit 2 Beraternummern und 2 Leistungen. Dann wüsste ich aber immer noch nicht, wie das mit 1 zentralen Stammdatensatz in UO gehen soll. Dann muss man Ihrer Lohnleistung unter Ihrer Kanzleiberaternummer ja sagen können "angelegt bist Du bei uns aber alles, was nach UO kommt, schiebe bitte auf die Beraternummer des Mandanten". Super undurchsichtig.  

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
Michael-Renz
Experte
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Hallo Herr Menne,

 

wie die Vorredner schon berichtet haben, ist die unterschiedliche Beraternummer der beiden Leistungen das Problem.

 

Wir gehen in solchen Fällen in der Weise vor, dass wir die Lohnleistung auf die Beraternummer des Mandanten transferieren (Achtung: @metalposaunist  hat schon beschrieben, dass alte Lodas-Auswertungen nicht mit umgezogen werden)

 

Dann richten wir für den Mandant das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft mit Vollmacht ggü. Datev für uns ein und senken die Lohnpreise um den Anteil der Datev-Lohnkosten. 
Das freut den Mandant und entlastet uns von Verwaltungsarbeit und löst das von Ihnen beschriebene Problem. 

In der Kanzlei ändert sich durch diesen einmaligen aber vernachlässigteren Aufwand des Mandantübertrags und des Umkopierens der Lodas-Bestände / Anpassung Honorar (ca. 30 min Arbeit) nichts. Und zudem ist damit das Problem beseitigt, dass künftige Datev preisanpassungen dich in unserem Hoheitsgebiet abspielen. Datev rechnet ggü. dem Mandant die von Ihm bei Datev bezogenen Leistungen direkt an - da sind wir dann außen vor.

 

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
JMenne
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Hallo Herr Renz,

 

danke für Ihre Rückmeldung.

 

Wir arbeiten nicht mit LODAS sondern mit Lohn und Gehalt. Dies hat zur Folge, dass die Auswertungen nicht sowieso schon alle im Rechnungszentrum bereit gestellt werden, sondern lokal bei uns erstellt werden und eigentlich nur zur Ansicht bzw. Bereitstellung für den Mandanten an das Rechenzentrum übermittelt werden sollen. Mit diesem Hintergrund und unter dem Sachverhalt, dass die "mandantengenutze Beraternummer" unter "Leistung anlegen" ergänzt werden kann, verstehe ich als Anwender nicht, warum es bei der Datev nicht möglich ist explizit als Berater meiner Unterberaternummer Auswertungen bereit zu stellen. Im Zweifel möchten wir dem Mandanten unsere Kosten auch gar nicht offenlegen. Allerdings auch ungeachtet des vorgenannten Argumentes, finde ich in Zeiten von Optimierung von digitalen Prozessen diesen Sachverhalt nicht sonderlich glücklich.

 

Wir als Steuerberater haben den Auftrag die Löhne zu erstellen und müssen bei uns in unseren Stammdaten den Mandanten mit der Unterberaternummer führen, weil die Datev es nicht ermöglichen kann, Auswertungen gezielt auf eine Unterberaternummer der eigenen Beraternummer bereit zustellen. Dieser Sachverhalt erschließt sich mir nicht.

 

 

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Michael-Renz
Experte
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Hallo Herr Menne,

 

auch mir erschließen sich manche der historisch gewachsen Begebenheiten und Einschränkungen. 
Früher waren die meisten Kollegen/innen schwer darauf bedacht, dass ja kein Mandant in direkten Kontakt zur DATEV kommt - warum, erschließt sich mir auch nicht. Das hat aber heute zur Folge, dass eben u.a. Solche strikten Trennungen mit entsprechenden Einschränkungen entstanden sind.

 

Es gibt viele Prozesse, die im Zuge der Digitalisierung neu gedacht werden müssen. Der von ihnen geschilderte ist möglicherweise auch einer davon.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
Tobias_Ettl
Erfahrener
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@JMenne  schrieb:

Wir als Steuerberater haben den Auftrag die Löhne zu erstellen und müssen bei uns in unseren Stammdaten den Mandanten mit der Unterberaternummer führen, weil die Datev es nicht ermöglichen kann, Auswertungen gezielt auf eine Unterberaternummer der eigenen Beraternummer bereit zustellen. Dieser Sachverhalt erschließt sich mir nicht.


Ich schließe mich den Vorrednern @metalposaunist und @Michael-Renz an und möchte noch folgendes ergänzen:

 

Es ist nicht möglich bei LODAS und Lohn und Gehalt Auswertungen im RZ zu einer anderen Beraternummer/Mandantennummer zu speichern, als unter der die abgerechnet wird. Dies ist ein durchgängiges DATEV-Prinzip und ist auch aus meiner Sicht absolut sinnvoll. Bei LODAS gibt es technisch auch keine andere Möglichkeit außer der Bestandsangleichung Lohn auf Unterberaternummer, siehe auch die Kommentare der Vorredner. Diese Konstellation macht auch Sinn, da es sich bei den Lohndaten um origniäre Daten des Mandanten handelt, daher sind diese auf seiner eigenen Unterberaternummer sehr gut beheimatet. In Lohn und Gehalt hätten Sie zumindest noch theoretisch die Möglichkeit einen Zwischenbestand zu führen, d.h. Sie rechnen intern mit Ihrer Beraternummer/Mandantennummer-konstellation ab und spiegeln/kopieren diesen dann unter die Unterberaternummer des Mandanten und schicken darunter die Archivierung in das DATEV-RZ. Dies sollte mit wenigen Klicks nach der Fertigstellung möglich sein, aber dann können Sie auch gleich lokal die Konstellation des Mandanten übernehmen. Bei Lohn und Gehalt könnte es auch sein, dass Sie die Historie in den Auswertungen neu aufbauen können und den Umzug auf die Unterberaternummer verlustlos gestalten können, bei LODAS geht dies definitiv nicht.

 

Bedenken oder Probleme für die Lösung, dass Auswertungen unter Ihrer Beraternummer bereitstehen und der Mandant diese dort einsehen kann, sehe ich nicht. Was haben Sie hier explizit für Bedenken bzw. Probleme mit der Vorgehensweise?

#sendepause MfG Tobias Ettl
jjunker
Allwissender
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Das dürften dann die gleichen Bedenken sein wie immer.

 

eine Unterberatersmartcard erhält Zugriff auf Hauptberaterdaten. Damit steht der potentielle Fehler im Raum , dass bei einem Fehler in der Rechtevergabe ein Datenleck entsteht.

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
metalposaunist
Unerreicht
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Der besteht immer und auch dann, wenn die Daten auf der Beraternummer des Mandanten laufen. Gibt man der SmartCard des Mandanten dann nicht die eigenen Daten frei, sondern andere einer anderen Beraternummer / Mandanten, sieht das Mandat auch diese Daten. 

 

Das ist kein berechtiger Grund. Das kann immer und überall passieren. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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jjunker
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Die Ergänzung fehlte und in meinem Kommentar kam der „Sarkasmus“ nicht wirklich zum Ausdruck. 😇

MVP Müll_Verbreitungs_Problem
metalposaunist
Unerreicht
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Ah, okay. Dafür gibt's doch jetzt Smileys en Masse. Dann kann sowas nicht mehr passieren 😋😇😎

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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letzte Antwort am 03.12.2019 20:26:56 von metalposaunist
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