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Unternehmen Online mtl. Gebühr oder nicht?

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letzte Antwort am 02.02.2023 11:28:46 von andrereissig
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NicoleGG
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 3
379 Mal angesehen

Hallo Zusammen,

 

ich bin neu in der Kanzlei mit dem Thema Rechnungsschreibung beauftragt worden und stehe nun aktuell vor dem Drama, Gegenrechnungen erstellen zu müssen. Über die Serviceanwendungen soll ich mir die Info ziehen, ob wir Belege Online und/oder Unternehmen Online von DATEV für den jeweiligen Mandanten in Rechnung gestellt bekamen und dann weiterbelasten.

 

Ich würde das für die Zukunft gerne ein wenig automatisiert betreiben und frage mich, warum stehen Mandanten in Unternehmen online, obwohl wir nur Belege Online fakturiert bekommen. Wann sind also die 10,50 € mtl. (2022) fällig und wann verbleibt es bei den 3,50€ für Belege Online?

 

Verzweiflung pur 😞 Danke, wenn mir jemand helfen kann 🙂

Nicole
Assistentin aus Leidenschaft


"Wenn alles gegen Dich zu laufen scheint, erinnere Dich daran, dass das Flugzeug gegen den Wind abhebt, nicht mit ihm.“ (Henry Ford)
noescher
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 2 von 3
348 Mal angesehen

@NicoleGG schrieb: Wann sind also die 10,50 € mtl. (2022) fällig und wann verbleibt es bei den 3,50€ für Belege Online?


Hallo @NicoleGG 

 

wenn ein Mandant tatsächlich DATEV Unternehmen online nutzt (also Zugriff auf die digitalen Belege hat), entstehen beide DATEV-Gebühren.

 

Wenn bei einer Mandantennutzung von Unternehmen online in der Kanzleirechnung tatsächlich nur die Gebühr für Belege online abgerechnet wird, bedeutet dass, dass

- für den Mandanten eine Unterberaternummer beantragt wurde

- für diese Unterberaternummer das mitgliedsgebundene Mandatsgeschäft beantragt wurde (=> DATEV schreibt dem Mandanten eine eigene Rechnung)

- der Belegbestand in DATEV Unternehmen online nicht auf die Unterberaternummer, sondern auf die Beraternummer der Kanzlei angelegt wurde.

 

Hat der Mandant keinen Zugriff auf DATEV Unternehmen online, scannt die Kanzlei entweder die Belege für den Mandanten ein oder erhält die Belege über eine externe Schnittstelle (DATEV Rechnungsdatenserivce 1.0) in Belege online eingespielt. In diesem Fall fällt "nur" die Gebühr für Belege online an und taucht in der Kanzleirechnung auf.

 

Für die weitere Diskussion in der Kanzlei weise ich darauf hin, dass

  • lt. herrschender Kommentarmeinung zur STBVV die Weiterberechnung von DATEV-Gebühren an den Mandanten unzulässig ist. Da die Gebühren, soweit sie durch die Erbringung von gemäß der STBVV abrechenbaren Leistungen entstehen, durch die Vergütung (z. B. § 33 STBVV) abgegolten ist. Soweit die Kanzlei eine Belegarchivierung für den Mandanten übernimmt, könnte darin eine gewerbliche Dienstleistung bestehen, die theoretisch berufsrechtlich problematisch sein kann.

 

  • gemäß Hinweis der Bundessteuerberaterkammer zur digitalen Belegarchivierung die Archivierung Aufgabe des Mandanten ist. Die Kanzlei sollte daher sicherstellen, dass in Fällen, in denen tatsächlich DATEV Unternehmen online als Belegarchiv gemäß GOBD genutzt wird, beide Gebühren direkt von der DATEV an den Mandanten in Rechnung gestellt werden. Das vermeidet auch viele Probleme bei einer eventuellen Mandatskündigung.

Das Thema wurde in der Community schon umfassend diskutiert, hier finden Sie weitere Informationen Nutzung nur von Belege Online - DATEV-Community - 281854

 

 

Viele Grüße
Peter Nöscher
andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Zu langsam gewesen. 🙂


Die Antwort von @noescher ist außerdem viel besser, als meine es war.

Live long and prosper!
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letzte Antwort am 02.02.2023 11:28:46 von andrereissig
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