abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Unternehmen Online / Freigabe andere Mitgliedschaft und die Folgen davon

4
letzte Antwort am 28.03.2025 12:28:54 von sokru
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
mehrkaffee
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 1 von 5
109 Mal angesehen

Folgendes Szenario:

 

Kanzlei A hat einen Mandant mit Unternehmen 1, der bereits Unternehmen Online nutzt (Unterberaternummer 123).

 

Kanzlei B hat den gleichen Mandanten mit dessen Unternehmen 2 (bislang ohne Unternehmen Online).

 

Dieses Unternehmen 2 soll nun auch Unternehmen Online bekommen. Die Idee war die Anlage von einem weiteren "Belege-Online" Bestand bei Kanzlei A und eine Zuordnung der Person (Mitarbeiter im Haus der Kanzlei B) zu einer anderen Mitgliedschaft, damit dieser Mitarbeiter auf den UO-Bestand von Unternehmen 2 zugreifen kann.

 

Dafür muss aber in Kanzlei B der Fibu-Bestand (wie immer) auf der gleichen U-Beraternummer liegen. Das wäre in diesem Fall die 123. Führt das nicht dazu, dass Kanzlei B z.B. keine eBilanz mehr übermitteln kann, weil die U-Beraternummer 123 nicht zur Mitgliedschaft von Kanzlei B gehört (gleiches Problem bei der Veröffentlichung im Unternehmensregister)?

andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 5
98 Mal angesehen

Uff! Das ist viel zu umständlich. Wie ist denn die Idee entstanden, Fibu und Belege bei unterschiedlichen Beratern unterzubringen?

 

Das ist doch ungefähr so, als würde man Berater A die Buchungssätze mit geraden Beträgen und Berater B die Buchungssätze mit ungeraden Beträgen buchen lassen.

 

Einfach den Belege Online-Bestand bei Kanzlei A anlegen und dem Mandanten und dem Berater B eine mitgliedschaftsübergreifende Freigabe einrichten.

 

Grundsätzlich dürfte die Aufteilung zwar funktionieren, aber dann fummeln immer zwei Berater in der Konfiguration rum - da würde ich mich als Berater schon gegen wehren, weil die Verantwortlichkeit dann immer schön von links nach rechts geschoben wird.

 

Man sollte einfache Dinge nicht mutwillig verkomplizieren.

 


@mehrkaffee  schrieb:

Dafür muss aber in Kanzlei B der Fibu-Bestand (wie immer) auf der gleichen U-Beraternummer liegen. Das wäre in diesem Fall die 123. Führt das nicht dazu, dass Kanzlei B z.B. keine eBilanz mehr übermitteln kann, weil die U-Beraternummer 123 nicht zur Mitgliedschaft von Kanzlei B gehört (gleiches Problem bei der Veröffentlichung im Unternehmensregister)?


Der Berater B benötigt natürlich auch eine mitgliedschaftsübergreifende Freigabe.

Live long and prosper!
0 Kudos
mehrkaffee
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 3 von 5
74 Mal angesehen

Danke für deine Ausführungen.

 

Weil du gefragt hast:

 

Die Grundfrage war: Wie kann ein Mandant mit einem Zugangsmedium zwei Unternehmen in Datev-UO verwalten, wenn diese Unternehmen bei zwei unterschiedlichen Steuerberatern untergebracht sind (und die Kosten für 2x Unternehmen Online sparen).

 

Mein Bauchgefühl sagt mir auch: Vielleicht möglich, aber viel zu kompliziert...

0 Kudos
andrereissig
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 5
53 Mal angesehen

@mehrkaffee  schrieb:

Danke für deine Ausführungen.

 

Weil du gefragt hast:

 

Die Grundfrage war: Wie kann ein Mandant mit einem Zugangsmedium zwei Unternehmen in Datev-UO verwalten, wenn diese Unternehmen bei zwei unterschiedlichen Steuerberatern untergebracht sind (und die Kosten für 2x Unternehmen Online sparen).


Daher wäre es ja gerade sinnvoll, wenn alles bei dem Berater untergebracht wird, der den Vertrag ohnehin schon hat und alle Beteiligten dann lediglich die entsprechenden Freigaben bekommen.

 

So bekommt der Mandant auch die Rechnung aus einer Hand, was sicher deutlich übersichtlicher ist.

Live long and prosper!
0 Kudos
sokru
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 5 von 5
47 Mal angesehen

Warum legt nicht jede Kanzlei den eigenen Bestand für die Fibu an und der Mandant wird einer anderen Mitgliedschaft zugeordnet?

 

Das wäre meines Erachtens die einfachste Lösung. Wir ordnen eher die Mandaten einer anderen Mitgliedschaft zu als die eigenen Mitarbeiter.

 

Natürlich wird dann ein neuer DUO-Vertrag notwendig und es entstehen die Kosten für DUO ein zweites Mal.

KOB - Kanzleiorganisationsbeauftragter
0 Kudos
4
letzte Antwort am 28.03.2025 12:28:54 von sokru
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage