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SmartLogin für fremde Berater/Mandanten-Daten freischalten

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letzte Antwort am 27.04.2023 13:00:44 von mjsk
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doppelterespresso
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Hallo liebe Community,

 

ein Mitarbeiter eines Mandanten von uns möchte gerne seine persönlichen Gesellschaften ebenfalls über seinen Smart Login in DUO einsehen können. Problem ist, dass diese bei einem anderen Steuerberater betreut werden.

 

Gibt es hier eine Möglichkeit und wie müssten wir da vorgehen?

 

mfg

metalposaunist
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Zugriff auf Daten im Rechenzentrum gewährleisten für ein anderes DATEV-Mitglied

 

2 Berater 1x Unternehmen online

 

Danach nochmal mit den offenen Fragen melden 😉.

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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doppelterespresso
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Vielen Dank schon mal für die schnelle Antwort. Nach meinem Verständnis müsste man jetzt wie folgt vorgehen:

 

  1. Der andere StB und der SmartLogin-Inhaber müssen den SmartLogin über den Antrag der anderen Mitgliedschaft zusätzlich zuordnen
  2. Der andere StB gibt dem SmartLogin-Inhaber die entsprechenden Rechte
  3. Der SmartLogin-Inhaber sieht seine anderen Unternehmen in DUO

Für uns ergeben sich keine weiteren Handlungsschritte?
Oder müssen wir den Antrag mit unterzeichnen, bei "Unterschrift des Zeichnungsberechtigten der Kanzlei"?

 

 

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metalposaunist
Unerreicht
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@doppelterespresso schrieb:

Oder müssen wir den Antrag mit unterzeichnen, bei "Unterschrift des Zeichnungsberechtigten der Kanzlei"?


Es müssen beide Kanzleien unterschreiben.  

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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doppelterespresso
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Okay, ein letztes Mal nachfragen, tut mir leid, bin gerade etwas schwer von Begriff.😅

 

Wir füllen den oberen Teil des Formulars (1. im Screenshot) aus (hier geben wir die Unterberaternummer an über die der SmartLogin läuft) und unterzeichnen diesen. 

 

Den unteren Teil (2. im Screenshot) füllt der andere StB aus und unterschreibt.

 

Wer eröffnet den Servicekontakt? Oder ist das egal?

 

Und sind sonst alle Schritte richtig so?

metalposaunist
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@doppelterespresso schrieb:

Wir füllen den oberen Teil des Formulars (1. im Screenshot) aus (hier geben wir die Unterberaternummer an über die der SmartLogin läuft) und unterzeichnen diesen. 


Ist ja auch nicht einfach und kommt drauf an, wer wen aufnimmt. Wollen Sie die SmartCard des anderen in der Rechteverwaltung online berechtigen, dann füllt der andere Berater Punkt 1 aus und Sie füllen 2 auf, weil Sie als Kanzlei die unter 1 genannten Medien in Ihre Mitgliedschaft aufnehmen wollen. 

 

Das geht natürlich auch andersrum, dass die andere Kanzlei die besagten Medien in deren Mitgliedschaft aufnimmt.  

 


@doppelterespresso schrieb:

Wer eröffnet den Servicekontakt? Oder ist das egal?


Würde sagen: egal. Haben ja beide das OK durch die Unterschrift gegeben. DATEV Servicekontakt 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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Gigante
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Hallo,

 

ich hätte dazu noch Fragen, kann der Berater der unter 1 (siehe screenshot) eingetragen wird, trotzdem noch auf das SmartLogin zugreifen und die Rechte ändern?

 

Und hat das aufnehmende Mitglied unter Punkt 2 dann die Möglichkeiten die Unternehmensdaten zu sehen?

 

Vielen Dank

metalposaunist
Unerreicht
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@Gigante schrieb:

kann der Berater der unter 1 (siehe screenshot) eingetragen wird, trotzdem noch auf das SmartLogin zugreifen und die Rechte ändern?


Ja, deshalb schreibt DATEV zusätzlich rein. Dann kann Berater 1 die Rechte auf das SmartLogin setzen, worauf er mit seiner Mitgliedschaft Zugriff hat und Berater 2 ebenso, sodass das 1 SmartLogin die Ordnungsbegriffe beider Berater nutzen kann. 

 


@Gigante schrieb:

Und hat das aufnehmende Mitglied unter Punkt 2 dann die Möglichkeiten die Unternehmensdaten zu sehen?


Welche Unternehmensdaten?  Berater 1 sieht nur Daten aus seiner Mitgliedschaft, Berater 2 ebenso und das SmartLogin vom Mandanten vereint beide Welten, sodass hier im DUO beispielsweise 2 Firmen auftauchen, die aber getrennt von Berater 1 und 2 als StB bereitgestellt werden. 

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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Gigante
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Super, danke für die schnelle Rückmeldung, das hat mir weitergeholfen.

mjsk
Einsteiger
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Ich hätte zu dem Sachverhalt auch eine Nachfrage:

 

Wir haben den Fall dass wir einen Smartlogin aus einer anderen Mitgliedschaft bei uns einbinden wollen. Der Smartlogin läuft dort unter einer Unterberaternummer. Bei uns hat der Bestand des Mandanten auf den zugegriffen werden soll ebenfalls eine Unterberaternummer.

 

Dementsprechend gebe ich ja nun im oberen Teil die mandantengenutzte Beraternummer ein. 

 

Doch was gebe ich im zweiten Teil an? Die mandantengenutzte Beraternummer bei uns oder unsere Kanzleiberaternummer?

 

Danke vorab!

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andrereissig
Allwissender
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Am Besten den Logistikauftrag Online nutzen:

 

DATEV Logistikauftrag online

 

Im Oberen Teil ist ja die "fremde" Beraternummer anzugeben, da dort das SmartLogin hängt.

 

Im zweiten Teil ist die Zielmitgliedschaft anzugeben - die läuft in der Regel unter Ihrer Kanzleiberaternummer - darüber können dann auch die Ordnungsbegriffe unter der mandantengenutzten Beraternummer freigeben werden.

 

Im Onlineauftrag müsste aber der Berater den Auftrag initiieren, bei dem das Zugangsmedium hängt. Das können Sie also nicht selbst starten.

Live long and prosper!
mjsk
Einsteiger
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Nachricht 12 von 12
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Sehr cool dass das auch über den Logistikauftrag online geht!

 

Vielen Dank für die Antwort 🙂 

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letzte Antwort am 27.04.2023 13:00:44 von mjsk
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