Hallo zusammen,
wir müssen für einen Mandanten nachträglich für mehrere Jahre eine Buchhaltung / EÜR erstellen. Hierzu suchen wir noch nach einem Weg, wie der Mandant möglichst viel vorarbeiten und den Umsätzen jeweils einen Beleg zuordnen kann.
In Bank Online kann ich Umsätze über RZ-Bankinfo jedoch nur für die Zukunft und über den Abruf über HBCI zwar für die Vergangenheit, aber nur für mehrere Monate, abrufen.
Der Mandant hat die Umsätze im MT940 bzw. CAMT-Format. Hierüber kann man die Umsätze in DATEV Rechnungswesen wunderbar einspielen. Leider ist mir kein Weg bekannt, wie ich die Umsätze von dort in RZ senden könne, damit sie auch in Bank Online für den Mandanten sichtbar wären. Nur dann könnte er vorarbeiten und Belege zuordnen.
Kenn jemand einen Weg, wie wir die Umsätze nachträglich dort rein bekommen?
@Alexander_Herrmann schrieb:Kenn jemand einen Weg, wie wir die Umsätze nachträglich dort rein bekommen?
Selbst einspielen ist unmöglich.
Auf normalem Wege klappt es also nur eingeschränkt mit dem rückwirkenden Abruf über HBCi.
Ungewisse und sehr teure Möglichkeit: Mit der Bank klären, ob bankseitig eine manuelle, rückwirkende Bereitstellung über EBICS möglich ist.
Wir konnten damals auf Anfrage bis zu zwei Jahre rückwirkend manuell zum Abruf bereitstellen. Da das echte Handarbeit war, waren die Gebühren dafür allerdings vierstellig.
Außerdem muss man erstmal den EBICS-Zugang bestellen, bezahlen und einrichten.
Es bleibt also zum einen die Frage, ob es das wert ist und zum anderen, ob die Bank überhaupt dazu bereit ist, diesen Aufwand zu betreiben.
@Alexander_Herrmann Ich musste 2024 nachträglich ein Bankkonto erfassen. In Bankonline geht es nicht.
Nur dann könnte er vorarbeiten und Belege zuordnen.
Hat sich bei uns tatsächlich bewährt, dass der Mandant die Belege in Papierform hinter die Bankumsätze sortiert.
Schneller als krampfhaft an eine digitale Lösung zu suchen,
Bankumsätze in CSV Format importieren--> als Weiterverarbeitungsdatei damit Buchungsvorschläge daraus werden können. Damit kann die Lerndatei 50% der Buchungsvorschläge wegbuchen. Gerade bei mehreren Jahren lohnt sich die Anlage von Lerndateien.
Hat der Mandant die Unart begangen und Sammelüberweisungen getätigt? -->Dann muss der Mandant die Überweisungsübersichten dringend mitgeben.
Wenn Sie EÜR schreiben. Gemischt geschäftlich und privat genutzt? 🙈