Guten Morgen,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe UO bei einem Mandanten eingerichtet. Sowohl für den Geschäftsführer, als auch die Buchhalterin.
Das Unternehmen zahlt die Löhne monatlich mit einem Sammelauftrag, der bei BankOnline allerdings aufgeteilt wird nach den Auszahlungsbeträgen je Mitarbeiter. Super für meine Buchhaltung, schlecht für meinen Mandanten, der zwar will, dass die Buchhalterin Zugriff auf die Bank über UO hat, aber auf jeden Fall verhindern will, dass Sie die Löhne Ihrer Kollegen/innen kennt.
Gibt es hierfür eine Lösung?
Möglicherweise geht das mittlerweile eleganter, aber eine "harte" Lösung wäre die Einrichtung eines Unterkontos, dass nicht ins U-Online eingebunden ist. Da geht dann jeden Monat die Summe der Nettogehälter hin und die Verteilung auf die Konten der Arbeitnehmer erfolgt von dort.
@fragenkatalog schrieb:
der bei BankOnline allerdings aufgeteilt wird nach den Auszahlungsbeträgen je Mitarbeiter.
Kann man das nicht verhindern? Es reicht ja, wenn in der REWE FiBu der Sammler wieder aufgeteilt wird, oder nicht? Müsste aber selber recherchieren, ob und wie das geht. Das Thema Bank, DATEV Bank online und Sammler folgt keiner mir bekannten Logik, weil die Banken machen können, was sie wollen (afaik).
Dann helfen auch die 2 Haken in der RVo nicht, nehme ich an.
@metalposaunist schrieb:
Dann helfen auch die 2 Haken in der RVo nicht, nehme ich an.
Nope, wenn der MA die Kontoumsätze prüft, sieht er die ja trotzdem, egal ob er den Lohnsammler bearbeiten kann oder nicht.
Die Aufteilung der Auszahlungsbeträge kann man meiner Meinung nach nicht verhindern, da man die Aufteilung der Sammler ja bei Überweisungen für Rechnungseingängen auch nutzt.
@JonasThiel schrieb:
Nope, wenn der MA die Kontoumsätze prüft, sieht er die ja trotzdem, egal ob er den Lohnsammler bearbeiten kann oder nicht.
Dann lag ich mit meinem Gedankengang gar nicht mal so falsch 😇. Danke @JonasThiel!
Moin,
habe das gleiche Problem. Problem beim Unterkonto ist, dass auch das nicht beim GF in UO angelegt werden darf, da das dann auch bei der Mitarbeiterin sichtbar ist.
Würde schon helfen, wenn nicht alle Konten bei allen Mitarbeitern immer sichtbar wären.
Hat sich hier etwas getan?
MfG
Das geht aber die Einrichtung ist etwas komplizierter.
Lohn rechnet das Steuerbüro. Den passenden Zahlungsauftrag übermittelt das Lohnprogramm automatisch mit der Abrechnung zu DUO/Bank online. Dieser Zahlungsauftrag hat irgendwie eine Info, dass es sich um Lohn handelt.
Die Löhne dann über DUO/Bank online überweisen, wobei Datev beim Senden an Bank (wir nutzen EBICS) schon standardmäßig die Auflösung (Batch-booking) für Lohnzahlungen unterdrückt.
oder der Mandant/Geschäftsführer macht die Einzelüberweisungen z.B. mit der einlesbaren xml-Datei aus dem Lohnprogramm mittels Onlinebanking.
Die Bank soll alle Sammler auf dem Kontoauszug einzeln darstellen außer die Lohnzahlungen (geht z.B. bei der Sparkasse bei uns). Da muss man vielleicht etwas energisch mit der Bank verhandeln, da der gewöhnliche Kundebetreuer hier meist überfordert ist.
In der Buchführung bucht man die elektronischen Bankumsätze mit den standardmäßig aufgelösten Einzelrechnungen und löst die Lohnzahlung mit der xml-Datei aus dem Lohnprogramm auf.
Rechteverwaltung der Buchhalterin muss dann entsprechend konfiguriert werden.
Bankumsätze sehen ja
Zahlungsaufträge anschauen/bearbeiten/senden nein
Auswertung Rechnungswesen ohne Kontoblatt, weil hier ja dann bei den Lohnverbindlichkeiten wieder Einzelbuchungen zu sehen sind.
Auswertungen Lohn natürlich auch sperren