Guten Morgen Community,
ein Mandant möchte, wie andere auch, direkt aus dem DUO den Lohn überweisen. Dieser wird bei uns über Lodas bereit gestellt.
Nun haben wir aber das Problem, dass der Lohn über eine andere Beraternummer läuft als der DUO-Bestand des Mandanten. Aus diesem Grund, vermute ich, werden ihm keine entsprechenden Zahlungsaufträge vorgeschlagen.
Die Lohnauswertungen sieht er, da er über die Rechteverwaltung ihm entsprechende Rechte für beide Beraternummern gegeben haben.
Gibt es eine Möglichkeit, dass der Mandant trotzdem die Zahlungsaufträge für den Lohn automatisch im Unternehmen Online vorgeschlagen bekommt?
Sorry, falls ich noch wichtige Angaben vergessen habe, ich bin auch noch recht neu in der Materie... Ich bin dankbar für jede Hilfe!
PS: wir haben auch schon versucht, die Lohn-Beraternummer über die Service-Anwendungen auf die UO-Nummer zu ändern. Das ging aber leider schief. Allerdings weiß ich nicht mehr, was genau das Problem dabei war, vielleicht kann ich es auch noch mal reproduzieren, sollte das der einzige Lösungsweg sein.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Morgen,
hier müsste dann für die zweite Berater-/Mandantennummer ein Bestand in Bank online angelegt werden, zudem werden entsprechende Rechte auf dem Zugang benötigt.
Vielen Dank für die Rückmeldung!
Das Tagesgeschäft hat noch nicht zugelassen, dass ich mich dem Thema noch mal widmen konnte, aber ich werde berichten, sobald ich das wieder in Angriff genommen habe.
Hallo.,
nun habe ich mich dem Thema wieder gewidmet und sowohl den Bestand angelegt als auch die Rechte vergeben.
Wie ist dann der Workaround? Wenn der Mandant nun seine Lohnzahlungen über diesen zusätzlichen Bestand abwickelt, muss er ja hier die Bank noch mal neu hinzufügen. Hierüber läuft dann nur die Lohnzahlung.
Aber auf der anderen Beraternummer läuft ja der Rest mit den Belegen und Zahlungen von Rechnungen usw.
Ist das denn praktikabel? Also auch für uns auf der FiBu-Seite? Wenn wir dann im Rechnungswesen die Bank buchen, kriegen wir dann trotzdem alles über den ursprünglichen Bestand eingespielt?
Hallo,
bitte achten Sie darauf, dass die Ordnungsbegriffe die gleichen wie in Bank online sind (Siehe Hinweis unter Kapitel 3 im Dokument 1071568 )
Schönes Wochenende und
Moin Moin
So eine "Split"-Nutzung gab es bei uns auch schon. Mußten wir echt tricksen, allerdings hat Datev da inzwischen auch nachgelegt. Spricht Tricksen ist nicht mehr nötig! War/Ist aber nicht als möglicher Regelfall vorgesehen, wir mir scheint.
Ich meine, dass muss für beide Beraternummern freigeschaltet werden. Wie das geht, muß Datev Ihnen erklären. Aber ich denke, eine Freigabe für beide Beraternummern reicht. Nach meinem Verständnis, gilt die Freigabe der Bank gegenüber Datev und sollte damit nicht beraternummeabhängig sein.
HTH
QJ
Hallo Frau Döbereiner,
danke für Ihre Antwort. Meinen Sie diesen Hinweis aus dem Dok 1071568:
"Administrieren Sie die Rechte für den Ordnungsbegriff (Beraternummer und Mandantennummer), den Sie auch in Ihrem DATEV-Rechnungswesen-Programm verwenden."
Wenn ja, denke ich, dass ich es so gemacht habe: der Mandant hat Rechte für beide Nummernkombinationen (also Rewe und UO sind die gleichen -> hierfür hat er die Rechtefreigabe; sowie für Lodas.
Ich habe es ihn noch nicht testen lassen, da ich nicht sicher bin, ob es nun funktioniert. Wenn ich mich in UO einlogge sehe ich den Vorschlag für die Lohnüberweisung nur, wenn ich explizit auch die Lodas-Mandantennummer im UO auswähle.
@DiSo schrieb:
Wenn ich mich in UO einlogge sehe ich den Vorschlag für die Lohnüberweisung nur, wenn ich explizit auch die Lodas-Mandantennummer im UO auswähle.
Dann ist alles richtig. Wenn Sie den Mandanten auch für diesen Ordnungsbegriff freigeschaltet haben, sieht der das gleiche. Ein "Zusammenführen" ist auf Seiten des Mandanten nicht möglich, weil der Ordnungsbegriff der Führende ist, an dem alles hängt.
Es kann höchstens sein, dass Sie den Vorschlag sehen; der Mandant aber nicht. Dann greift der Zeitversatz von x Tagen, den DATEV automatisch bei Aktivierung einstellt. Das kann man dann zum aktuellen Zeitpunkt nicht proaktiv umstellen, sodass man in solch einem Fall leider abwarten muss, bis das Mandat den Vorschlag im DUO sieht. Stellt man den Versatz auf 0 oder 1 Tag, greift dieser erst bei der nächsten Abrechnung in 04/2022.
Hallo, der Mandant hat es heute getestet und es hat funktioniert.
Vielen Dank!