abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Leistungsdatum nach Rechnungsdatum

6
letzte Antwort am 05.05.2023 09:35:20 von höft
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
RAGBIT
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 7
379 Mal angesehen

Habe einen Lieferanten, der mir erst ne Leistung erbringt, wenn ich seine Rechnung bezahle. Er stellt also bspw. im Juli eine Rechnung für Leistungen, die er im August erbringen wird.

Will ich den Beleg nun einpflegen kommt die sinngemäße Fehlermeldung: "Leistungsdatum darf nicht nach Rechnungsdatum liegen"

 

Was mache ich da?

gnoll
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 7
367 Mal angesehen

Hallo @RAGBIT ,

 

die (vermutlich nicht sehr zufriedenstellenden) Antworten gibt es hier.

 

Sonnige Grüße aus dem Herzen Hessens

 

G. Noll

deusex
Allwissender
Offline Online
Nachricht 3 von 7
353 Mal angesehen

Leistungsdatum im Buchungssatz löschen !

 

Leistungsdatum ist hier irrelevant. §13 (1) Nr. 1a UStG.

 

Sie erhalten den Vorsteuerabzug mit Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung; Leistungsdatum bei Rechnungseingang unerheblich.

Das Datum der Rechnungsstellung selbst ist nur hier relevant.

 

Lieferant führt Umsatzsteuer im Monat der Vereinnahmung ab, wenn die Leistung später erbracht wird; daher ist hier das Leistungsdatum unerheblich und nicht zu erfassen.

 

Das Leistungsdatum kommt nur dann beim Rechnungssteller zum Tragen, wenn er die Leistung vor Rechnungstellung und Vereinnahmung erbracht wurde.

 

Das Leistungsdatum ist in Ihrem Fall irrelevant.

 

Im Übrigen kann nicht mit Bestimmtheit sagen, ob die Leistung auch tatsächlich zum ausgewiesenen Datum erbracht wird.

Hätte jedoch auch keine Auswirkung, wenn man´s wüsste.

Prognosen sind indes oftmals schwierig, insbesondere, wenn Sie die Zukunft betreffen 😉

 

Ich persönlich empfinde diese "Sperrfunktion" in Rewe als hilfreich, um Tippfehler oder Rechnungsfehler auszugrenzen. Die Meinungen zur Sperre hierzu sind jedoch recht kontrovers und die Kritik verfolgt letztlich lediglich "buchungskosmetische" Aspekte.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
RAGBIT
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 7
274 Mal angesehen

Naja, das Traurige ist nur, dass man die Lösung des Problems offensichtlich kennt. Daher verstehe ich die Fehlermeldung nicht. Denn wenn das so richtig ist, wie beschrieben, dann muss doch das Programm das korrigieren: "Bitte beachten Sie dass beim Speichern, das Leistungsdatum gelöscht wird, da ......" Also quasi unterstützend sein, satt einfach nur: geht nicht! 😉

Aber vielen Dank für die Antwort!

0 Kudos
deusex
Allwissender
Offline Online
Nachricht 5 von 7
271 Mal angesehen

Sie haben Recht. Das wäre folgelogisch und konsequent, aber vielleicht mag man hier einfach nicht "einfach löschen", da dies ein direkter Eingriff in die Buchung wäre und kann mir sehr gut vorstellen, dass hier GobD-rechtliche Probleme entstehen könnten.

0100011101110010011101010111001101110011 0101001001100001011011000111000001101000 0100110101100001011010010110010101110010
0 Kudos
martinkolberg
Meister
Offline Online
Nachricht 6 von 7
226 Mal angesehen

Anstelle des "einfachen manuellen Löschens" könnte eine halbwegs intelligente Software auf die Idee kommen, dieses Datum zu ignorieren.

 

Beispiele: 

- Man erhält im Dezember die Versicherungspolice für das Folgejahr. -> Buchen im Dez. und dann natürlich Abgrenzung.
- Versandhändler erstellen zu Sonn.- und Feiertagen Rechnungen mit Leistungsdatum: "Montag"

 

Wo man bei einer Versicherungspolice beim Buchen mit UO das automatisch gefüllte illegale Leistungsdatum noch entfernen kann, gibt es beim Import von Versandhandel- Buchungen echte Probleme, wenn der Montag auf den 1. des Folgemonats fällt.

 

 

höft
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 7
126 Mal angesehen

Guten Morgen,

ich kann die Programmierung nicht recht nachvollziehen.


Sachverhalt:

Datev Unternehmen online - > Belegerfassung -> Überweisungen sollen anschl. erstellt werden

 

Rechnungsdatum 30.04.2023

Leistungsdatum (geliefert wurde eben erst nach Rechnungstellung) am 02.05.2023

Bearbeitung in DUO erfolgte am 04.05.2023

Zahlung sollte somit auch erst am 04.05./05.05.2023 erfolgen

 

Wieso sperrt Datev das Leistungsdatum? Am 30.04.23 ist die Ware weder geliefert, noch bez., demnach (noch) kein Vorsteuerabzugsanspruch.

 

Irgendwie kann ich es nicht nachvollziehen.

 

Vielen Dank vorab.

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Kathleen Kleine

(Steuerberaterin | Partnerin | Kanzlei-Organisationsbeauftragte)


6
letzte Antwort am 05.05.2023 09:35:20 von höft
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage