Seit vergangenem Montag ist es im modernisierten Kassenbuch möglich, die Kassenminusprüfung abzuschalten. Das war beim alten Kassenbuch bereits möglich. Bei der Umstellung auf das Modernisierte Kassenbuch wurde die Prüfung des Kassenminus dann überraschend zur Pflicht.
Mein Beitrag hat folgenden Hintergrund:
Das Kassenbuch Online lässt sich für verschiedene Szenarien prima zweckentfremden. Als Beispiel nenne ich folgende Anwendungsfälle:
In beiden Fällen bekommt die Kanzlei durch diese Verfahrensweise fertige Buchungsvorschläge mit korrektem Sachkonto und Gegenkonto. Das Sachkonto kann vom Mandanten im Kassenbuch nur ausgewählt werden, wenn das dazu erforderliche optionale Erfassungsfeld eingeblendet ist (Einstellungen Kassenbuch).
Beide Anwendungsfälle setzen voraus, dass die Kassenminusprüfung abgeschaltet werden kann. Das geht jetzt erfreulicherweise wieder - ein herzliches Dankeschön an die Entwicklung. Es freut uns als Anwender, wenn unsere hin und wieder Wünsche umgesetzt werden.
Ihre „Zweckentfremdung“ hätte genauso gut in Belege online, Mandantentyp „Erweitert“, in einem eigenem Rechnungsordner funktioniert.
Das ist ein interessanter Ansatz. Mich würde allerdings interessieren, wie sie in Belege Online hierfür ein definiertes Gegenkonto (Kreditkarten-Verrechnungskonto bzw. Privateinlage) hinterlegen wollen?
Das kann auf der Startseite Belege rechts in den Stammdaten unter Rechnungsordner hinterlegt werden
Man lernt nie aus. Die Rechnungsordner sind bislang tatsächlich komplett an mir vorbei gegangen. Danke für den Hinweis!
Sehr gern. Das gibt es schon seit ich DUO kenne. Also mindestens seit 2011. Damals aber noch in den alten Rechnungsbüchern.
Und Ihre Mandanten erfassen begeistert die Kreditkartentransaktionen bzw. im Kassenbuch bzw. in Belege Online?
Wir und unsere Mandanten hätten eher gehofft, dass der Mandant wie z.B. bei Starmoney oder MoneyMoney Kreditkartentransaktionen einfach elektronisch abrufen kann. Leider geht das mit DATEV aber nicht. Und mit Fremdsoftware können wir es nicht komfortabel ins DATEV Rechnungswesen einlesen.
Candis beherrscht den Abruf von Kreditkarten. Eine Übertragung an DATEV ist möglich. Getmyinvoices sammelt automatisch die PDF-Abrechnungen von Kontoauszügen und Krditkartenabrechnungen. Das kann eine Hilfe sein.
Insgesamt bleibt es aber leider dabei - Kreditkarten sind ein Albtraum ganz besonders mit DATEV
Hallo Mosachse,
ihre Anmerkung in allen Ehren, aber das war nicht Thema des Beitrages.
wie kann man die Prüfung wieder aktivieren?
Die Kasse hat keinen negativen Saldo. Im Vorjahr lässt sich die Prüfung deaktivieren, im aktuellen JAhr leider nicht. Woran kann das liegen?
DATEV sagt: DATEV Kassenbuch online – Kassenverwaltung
Eine aktivierte Kassenminusprüfung kann jederzeit deaktiviert werden. Eine deaktivierte Kassenminusprüfung kann nicht aktiviert werden.
Vielen Dank,
das habe ich gestern dann auch entdeckt. Wollte bei der anderen Kasse das mal ausprobieren, also die Minusprüfung ausschalten und da kam dann der Fehlerhinweis.
Muss der Mandant ausgeschalten haben.
@metalposaunist schrieb:DATEV sagt: DATEV Kassenbuch online – Kassenverwaltung
Eine aktivierte Kassenminusprüfung kann jederzeit deaktiviert werden. Eine deaktivierte Kassenminusprüfung kann nicht aktiviert werden.
das man die Minunsprüfung nicht wieder einschalten kann finde ich persönlich doof,
wir haben Mandanten die das einfach abschalten weil der Hinweis nervt 😉
eher nicht sinn und Zweck...
VG
@fruchtzwerg schrieb:
das man die Minunsprüfung nicht wieder einschalten kann finde ich persönlich doof,
Ich habe eine Vermutung zum warum: Wenn man die Prüfung ausschaltet, schaltet man auch die dahinterliegende, protokollierende Rechenlogik aus. Das Kassenbuch weiß also nicht mehr, wie viel wann in der Kasse war und verhält sich dann eher wie eine Excelspalte, bei der man nur + und - Rechnungen durchführt aber keine weiteren Prüfung.
Liegen diese weiteren Daten nicht mehr vor, kann man die Prüfung nicht wieder einschalten. Dann müsste DATEV zum Tag X diese Protokollierung und das "mitrechnen" wieder einschalten, was DATEV vermutlich nicht tut.
Finde ich auch doof aber es ist erklärbar.
@fruchtzwerg schrieb:
wir haben Mandanten die das einfach abschalten weil der Hinweis nervt 😉
Fällt bei mir unter "wrong use of technology". Sind das auch Mandanten, die dann einfach der 2FA Authentifizierung zustimmen, obwohl Häcker versuchen ans Konto zu kommen aber weil die Meldung ultra nervt, stimmt man dem dann zu, damit Ruhe im Karton 📦 ist? Und dann meckern sie am Ende noch: blöde Technik!
2FA: Wie sicher sind TOTP, Fido, Passkeys, SMS und Push-Apps?
Schönes Beispiel, weshalb ich den Mensch aus allen Prozessen bestmöglich rauslassen will. Es können nur mehr Fehler gemacht werden.