Kann manche Firmennamen nicht in DUO eintragen, da das Formularfeld nur 36 Zeichen erlaubt. Ist das gesetzlich oder willkürlich bestimmt und wenn letzteres, wer kann das ändern? Kanzlei? DATEV?
LG Mirko
@RAGBIT schrieb:
Ist das gesetzlich oder willkürlich bestimmt und wenn letzteres, wer kann das ändern? Kanzlei? DATEV?
Ich denke, das ist eher willkürlich und kommt aus der Vergangenheit. DATEV beschränkt ja so einige Sachen künstlich auf so ein kleines Limit - würde mich nicht wundern. Auch bei der Beraternummer hat DATEV 3 Eingabefelder und jedes ist beschränkt, dass man den Namen dann so ins Formular eingeben muss:
Testfirma Beispiel SuperDuper
Dry GmbH & Co. KG
Ändern? Wenn, dann nur DATEV aber das kann DATEV auch nicht so einfach, weil das in anderen Systemen dann Auswirkungen hat, die man nicht mal eben schnell ebenfalls so ändern kann. Das zieht sich ja bis zum Druck- & Versandzentrum durch, wo Papier mit solch einer Anschrift gedruckt wird - diese ganzen Systeme müssten dann ja auch mehr als 36 Zeichen drucken 🖨 können.
Kurzum: Wirst Du mit leben müssen.
@RAGBIT schrieb:Kann manche Firmennamen nicht in DUO eintragen, da das Formularfeld nur 36 Zeichen erlaubt. Ist das gesetzlich oder willkürlich bestimmt und wenn letzteres, wer kann das ändern? Kanzlei? DATEV?
LG Mirko
Eigentlich ist doch klar wer das beschränkt. 😉
Aber erinnert mich an die UStE Österreich. Die gebe ich als pdf ab und dort hat man auch eine Zeichenbeschränkung, weil die Schriftgröße extra groß gewählt wurde. 🙄 (glaube in Graz-Stadt arbeiten nur Sehgeschädigte...)
Technisch sicher eher so 90er Jahre und schon lange nicht mehr up-to-date...
Ist doch Datenbankbasiert alles. Wenn man da ein Problem hat, dann hat man bei bestimmten Dingen etwas falsch gemacht. Wenn ein Formular nur beschränkten Platz hat, dann muss eben bei der Abfrage aus der DB eine automatische Kürzung oder auch der Kurzname des UN benutzt werden... Aber das ist nur meine Sichtweise. 😉