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Fehlermeldung Registrierung für EBICS / HBCI

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letzte Antwort am 25.09.2020 09:52:55 von LM_1
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LM_1
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Hallo Community,

 

wir haben auf Unternehmen Online umgestellt und wollten nun die Deutsche Bank mit Datev verknüpfen. Meine Kollegin erhielt die HBCI-Chipkarte - unser Steuerberater, der leider kein DATEV-Experte ist, ist der Meinung, er habe EBICS eingerichtet und benötigt diesen Zugang, um die Gehälter freizugeben.

 

Wenn meine Kollegin der Anweisung aus dem Brief mit Chipkarte folgt, kommt immer die Fehlermeldung "Bei der Anlage Ihres HBCI-Zugangs ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut oder kontaktieren Sie den Service". Das Kommunikationsprotokoll dazu lautet ("error": "NO_ACCOUNTS_FOR_TYPE_LIST", *errorDescription": null, "requestId": "77e87a37-Sda9-419f-848b-45ffe2a07577" )

 

Weder die Deutsche Bank noch die Service-Hotline sehen sich in der Verantwortung und keiner kann helfen. 

Frage 1) Ist EBICS überhaupt richtig? 

Frage 2) Wozu dann die Chipkarte? Vor allem ohne Lesegerät?

 

Besten dank für eure Unterstützung!

metalposaunist
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aiaiai, jetzt wird aber alles durcheinander geworfen 😖.

 

EBICS hat mit HBCI nichts zu tun. Das sind 2 unabhängige Verfahren, um mit der Bank zu kommunizieren und Zahlungen zu tätigen. HBCI ist meist kostenlos und braucht ein TAN Verfahren (smsTAN, pushTAN, opticTAN, ...). EBICS braucht keine TAN, weil der DATEV mIDentity / das SmartLogin als Authentifizierung gegenüber der Bank herhalten wird und dazu es jeweils ein Passwort gibt (SmartLogin App Passwort, mIDentity PIN).

 

EBICS muss bei der Bank eingerichtet werden. Der Benutzer dazu und dazu verlangt jede Bank ein Entgelt. HBCI ist meist kostenlos; hat aber dank PSD2 mit DATEV immer mal wieder seine Fehler und nervige Probleme. 

 

Was genau haben Sie nun vor? Ihr StB soll Ihnen die Löhne via UO bereitstellen, sodass Sie diese statt über das Banking Portal via UO an Ihre Mitarbeiter überweisen wollen? Das geht mit EBICS wie auch HBCI.  

 

Ihr StB kann aber weder HBCI noch EBICS für Sie einrichten. Das geht technisch nicht und ist auch nicht nötig. Wichtig, dass die Bank im UO angelegt ist und auch im DATEV RZ. Der StB kann dann bei der Abrechnung sagen, die Gehälter werden via UO gezahlt, sodass im Punkt Bank online bei DATEV in Ihrem UO dort Zahlungsvorschläge auftauchen, wenn Ihre SmartCard / SmartLogin das Rech dazu hat. 

 

Dann müssen Sie UO via HBCI oder EBICS mit Ihrer Bank verbinden und können so aus UO heraus, die Gehälter bezahlen, ohne ins Online Portal der Bank gehen zu müssen. 

 

Da Sie eine Chipkarte erhalten haben, gehe ich aktuell von EBICS aus. Die Chipkarte brauchen Sie aber nicht, weil das der DATEV USB-Stick bzw. das SmartLogin übernehmen kann. Sie brauchen daher den EBICS Benutzer und andere Bankparameter, die in einem Schreiben der Bank stehen. Ist EBICS "fertig" eingerichtet, müssen INI Briefe zur Bank geschickt werden, sodass die Bank den EBICS Benutzer für UO endgültig freischaltet.   

 

[Hinweis: Aktuell passen wir unsere Website-Angebote an das neue TTDSG an. Bitte haben Sie Verständnis, wenn einzelne Funktionen, z. B. eingebettete YouTube-Videos, derzeit nicht abrufbar sind.]

 

Das lässt sich in einem Telefonat schneller und besser klären. Aber wenn Ihr StB schon nicht so fit ist, wie Sie sagen, hm ☹️

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LM_1
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Hallo @metalposaunist ,

 

 

Vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort. Das bringt langsam Licht ins Dunkle.

 

Leider ist unser StB gänzlich unfit und jetzt müssen wir eine Lösung finden 😟

Grundsätzlich empfehlen Sie HBCI, richtig?

 

Unser Steuerberater hat von uns die Vollmacht bekommen, die Bank in UO anzulegen. Unser Ziel ist, dass Löhne via UO gezahlt werden und alle Rechnungen ebenfalls über DATEV gezahlt werden. Momentan ist die Bank nicht im UO angelegt und somit auch nicht im DATEV RZ – zumindest sehen wir nichts in UO.

 

Im Schreiben der Bank, worin die Chipkarte ist, steht, dass es für den FinTS/HBCI-Zugang sei. Im Online Banking der DB arbeiten wir auch mit dem TAN Verfahren pushTan. Daher verwundert uns die Karte + PIN umso mehr.

 

Können Sie sagen, was unsere nächsten Schritte sind oder mit welchen Schlagworten wir uns bei der DB melden sollten?

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metalposaunist
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@LM_1  schrieb:

Leider ist unser StB gänzlich unfit und jetzt müssen wir eine Lösung finden 😟


I'll do my very best 😉.

 


@LM_1  schrieb:

Grundsätzlich empfehlen Sie HBCI, richtig?


Nein, EBICS, weil EBICS an der EU Richtlinie PSD2 "vorbei geht" (nicht davon betroffen ist) und es auch sicherer als HBCI ist. HBCI klappt mit DATEV UO nur via 3. Partner, der finAPI, weil sich DATEV nicht als Zahlungsdienstleister akkreditieren lassen hat. Also hat man da schon mal eine Fehlerquelle mehr mit drin. EBICS bringt UO und Ihre Bank direkt zusammen. Aber man kann mit HBCI starten und später auf EBICS umsteigen. Sonst kommt Ihr Projekt "nie" ins Rollen. 

 


@LM_1  schrieb:

Unser Steuerberater hat von uns die Vollmacht bekommen, die Bank in UO anzulegen.


Dazu braucht es keine Vollmacht. Sie können im UO unter Stammdaten > Unternehmensangaben > Bank Ihre Bank mit IBAN selbst anlegen. Dann kennt UO schon mal Ihre Bank. Später unten mehr. 

 


@LM_1  schrieb:

Im Schreiben der Bank, worin die Chipkarte ist, steht, dass es für den FinTS/HBCI-Zugang sei. Im Online Banking der DB arbeiten wir auch mit dem TAN Verfahren pushTan. Daher verwundert uns die Karte + PIN umso mehr.


Mich auch. Keine Ahnung, was das soll. Ich kenne HBCI nur mit einem Login + Passwort und einer TAN für jede Bankbewegung / Aktion. So ist's bei der Sparkasse, comdirect, .. 

 


@LM_1  schrieb:

Können Sie sagen, was unsere nächsten Schritte sind oder mit welchen Schlagworten wir uns bei der DB melden sollten?


Schon mal die Bank in UO anlegen und dazu dann einen HBCI Benutzer. Sie können dabei ganz normal Ihren bekannten Login der Bank nutzen und auch das TAN Verfahren pushTAN. Dann sollten Sie auch Umsätze Ihrer Bank abrufen können und diese werden inkl. aktuellem Saldo in UO dargestellt. Somit können Sie schon mal via UO überweisen. 

 

[Hinweis: Aktuell passen wir unsere Website-Angebote an das neue TTDSG an. Bitte haben Sie Verständnis, wenn einzelne Funktionen, z. B. eingebettete YouTube-Videos, derzeit nicht abrufbar sind.]

 

Bitte nutzen Sie dazu nicht wie im Video den Internet Explorer, sondern den Google Chrome oder Microsoft Edge in der neuen Version

 

Jetzt muss Ihr StB im Lohnprogramm (LODAS oder Lohn&Gehalt) noch einstellen, dass die Löhne via UO bezahlt werden sollen und im Punkt Bank diese Zahlung als Vorschlag auftaucht. Wie man das im Programm macht, da bin ich raus. Ich bin Techniker, kein Lohnbuchhalter. Wenn das der StB nicht weiß ... gibt es hier andere User, die helfen oder das richtige Info-DB kennen. 

 

EDITH: Für Suchfaule Zahlungsaufträge aus der Personalwirtschaft bereitstellen für DATEV Bank online 

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HBCI mit Chipkarte wird von DATEV nicht unterstützt.

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
eliansawatzki
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@LM_1  schrieb:

Im Schreiben der Bank, worin die Chipkarte ist, steht, dass es für den FinTS/HBCI-Zugang sei. Im Online Banking der DB arbeiten wir auch mit dem TAN Verfahren pushTan. Daher verwundert uns die Karte + PIN umso mehr.

Mich auch. Keine Ahnung, was das soll. Ich kenne HBCI nur mit einem Login + Passwort und einer TAN für jede Bankbewegung / Aktion. So ist's bei der Sparkasse, comdirect, .. 

 

 

Anbei ein kleine Information am Rande: Es gibt auch ein HBCI-Verfahren mit Chipkarte. Dieses wird von DATEV jedoch nicht unterstützt - siehe  letzter Hinweis unter Pkt. 3.1 im folgenden Dokument:

 

PIN/TAN-Verfahren – Ausprägungen der TAN-Verfahren in Bank online und DATEV Zahlungsverkehr 

 

 

metalposaunist
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Ah, oh - man lernt nie aus 😳. Aber wenn's nicht unterstützt wird, sieht man's natürlich auch nirgends im Einsatz. Dann weiß ich, was mein anderes Mandat heute hatte. Die macht dann wohl HBCI mit Schlüsseldatei. 

 

Klingt ein bisschen wie EBICS für Arme?! 😄🙊

 

Danke für den Hinweis! Dass es sowas noch gibt, interessant. 

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LM_1
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Hallo zusammen,

 

vielen Dank für die wirklich sehr hilfreichen Hinweise! 

 

@metalposaunist Die Bank ist hinterlegt und wir sehen den Kontostand.

 

Woran es jetzt scheitert, ist der HBCI-Zugang. Der HBCI-Zugang soll aktiviert sein. Das ist er allerdings nicht, genauso wenig wie der EBICS-Zugang. Wir sind bisher davon ausgegangen, dass diese aktiviert sind und wir uns nur einloggen.

 

Wir können dann dem Video folgen, bis die Auswahl von "Access to Account (XS2A) Schnittstelle" und "FinTS Schnittstelle". Dort können wir nur die FinTS Schnittstelle wählen, weil die Meldung erscheint, dass die Bank XS2A nicht unterstützt. 

 

Gehen wir also den Weg von FinTS, können wir uns mit den üblichen Daten der Bank nicht einloggen, weil die Fehlermeldung ("error": "NO_ACCOUNTS_FOR_TYPE_LIST", *errorDescription": null, "requestId": "77e87a37-Sda9-419f-848b-45ffe2a07577" ) erscheint. 

 

Hat jemand eine Idee, wo die Ursache liegen kann? Das ist der Punkt, an dem sich Deutsche Bank und DATEV die Verantwortung zuschieben und nicht weiterwissen.

metalposaunist
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@LM_1  schrieb:

Hat jemand eine Idee, wo die Ursache liegen kann? Das ist der Punkt, an dem sich Deutsche Bank und DATEV die Verantwortung zuschieben und nicht weiterwissen.


Das sind aber 2 unterschiedliche Meldungen? Einmal schlägt der Login fehl und einmal kann er wohl die Account-Liste nicht laden. Die im Screenshot sagt aus, dass der Login nicht klappt. Passwort 3x überprüft? Copy & Paste mal ausgeschlossen und von Hand getippt? 

 

@LM_1: Dann wissen Sie jetzt, warum wir EBICS empfehlen. Das läuft immer. Zuverlässig und ergibt keine solche Fehlermeldungen.  

 

BTW: Ganz vergessen. Wenn Sie HBCI einrichten, wird der Zugang im UO fest an das SmartLogin / SmartCard gekoppelt. Sollen also 2 oder mehr Benutzer im UO Umsätze abrufen, dann brauchen Sie auch 2 HBCI Zugänge bei der Bank. 

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LM_1
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Hallo @metalposaunist,

 

es ist hier ein riesen Durcheinander 😣

 

ja, die Passwörter und Zugangsnummer haben wir x-mal überprüft. Wahrscheinlich waren das die Zugangsdaten einer anderen Person A, die dann weitergegeben wurden und so von Person B mit demselben PIN (der eigentlich für Person A ist) nicht genutzt werden können. Neue Daten sind also beantragt.

 

Abgesehen davon, sollten wir also auf EBICS umstellen. Unser StB meinte aber, das ginge nicht, weil er den Zugang für die Gehälter braucht. Nach den vorherigen Erläuterungen denke ich, dass das aber nicht sein kann. Müssten wir dann für auch für jede Person einen Zugang anfordern? Das Problem der personenspezifischen Einloggdaten haben wir nämlich auch bemerkt... 

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metalposaunist
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@LM_1  schrieb:

Abgesehen davon, sollten wir also auf EBICS umstellen. 


Wäre meine aktuelle Empfehlung. Von EBICS Mandanten höre ich tatsächlich nach der Einrichtung nichts mehr, weil es läuft. 

 


@LM_1  schrieb:

Unser StB meinte aber, das ginge nicht, weil er den Zugang für die Gehälter braucht. Nach den vorherigen Erläuterungen denke ich, dass das aber nicht sein kann.


Dann möge er sich bitte einmal informieren 😖. Sorry, wenn das so direkt ist aber das hat nichts miteinander zu tun. Keine Ahnung, wofür der StB Ihren HBCI oder EBICS Zugang braucht. Das ist spätestens seit PSD2 nicht mehr möglich, weil es eben ans SmartLogin / an die SmartCard gekoppelt wird.

 

Zumal ich das nicht verstehe: Wozu braucht der StB einen Bankzugang für die Gehälter, wenn der StB die Löhne macht und die Zahlungsinformationen ins UO stellt und Sie die Löhne von dort aus via Sammelüberweisung an die Mitarbeiter via HBCI / EBICS auszahlen?!

 

@andreashofmeister: Korrigiere mich, wenn ich hier Müll erzähle! Danke! 

 

Neben HBCI und EBICS gibt es noch RZ-Bankinfo. Dabei schicken die Banken die Umsätze unabhängig von UO ins DATEV RZ, wo sie der StB abrufen und buchen kann. Das machen wir bei allen Mandanten, die wir buchen, weil wir so tagesaktuelle Umsätze haben und die wegbuchen können. Das hat meiner Meinung nach aber nichts mit den Gehältern zu tun. 

 


@LM_1  schrieb:

Müssten wir dann für auch für jede Person einen Zugang anfordern? Das Problem der personenspezifischen Einloggdaten haben wir nämlich auch bemerkt... 


Jap, auch EBICS ist ans SmartLogin / die SmartCard gebunden. Aufgrund der Bindung braucht es dann aber keine TAN. Sie brauchen nur EBICS Benutzer bei der Bank; pro Person einen eigenen bei jeder Bank. Achtung: der EBICS Benutzer wird fest bei der Bank mit dem SmartLogin / der SmartCard verheiratet. Nur mit dem kann man dann überweisen, wenn HBCI abgeschaltet wird. 

 

Hinweis daher: Der mIDentity braucht immer einen USB-Port Typ A und ein Windows nebst Sicherheitspaket. Das wird bei aktuellen Notebooks schon kniflig, wenn es nur USB-C Typ C gibt und man dann immer einen Adapter / Dongle braucht. Einen mIDentity mit USB-C Anschluss wird es nicht geben, weil die mIDentities langfristig aussterben werden. Wenn man das (Typ A + Windows) immer sicherstellen kann: OK.

 

Andernfalls das kostenlose SmartLogin beim StB bestellen, in 5min einrichten, Rechte sind 1:1 zum mIDentity in 30sek gesetzt, wenn man mit Gruppen beim StB arbeitet und dann kann man auch via MacOS / MacBook und Safari bzw. jedem Gerät überweisen. Man ist flexibler. Was dann damit nicht geht: der Belegtransfer zum Upload von Massenbelegen. 

 

Vorteil EBICS: Umsetzung eines 4-Augen Prinzips. Je nach EBICS Recht bei der Bank kann 1 Person einzeln (meist die GF) überweisen und/oder Mitarbeiter sollen nicht alleine überweisen, sodass die GF jede Überweisung im UO freigeben muss. Das geht mit HBCI nicht und ist technisch mit EBICS gut umgesetzt. Wenn das eine Rolle spielen sollte. 

 

Steuerberater - schade, dass man Sie scheinbar ins kalte Wasser wirft 😐.

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@metalposaunist  schrieb:

@LM_1  schrieb:

Abgesehen davon, sollten wir also auf EBICS umstellen. 


Wäre meine aktuelle Empfehlung. Von EBICS Mandanten höre ich tatsächlich nach der Einrichtung nichts mehr, weil es läuft. 

 


@LM_1  schrieb:

Unser StB meinte aber, das ginge nicht, weil er den Zugang für die Gehälter braucht. Nach den vorherigen Erläuterungen denke ich, dass das aber nicht sein kann.


Dann möge er sich bitte einmal informieren 😖. Sorry, wenn das so direkt ist aber das hat nichts miteinander zu tun. Keine Ahnung, wofür der StB Ihren HBCI oder EBICS Zugang braucht. Das ist spätestens seit PSD2 nicht mehr möglich, weil es eben ans SmartLogin / an die SmartCard gekoppelt wird.

 

Zumal ich das nicht verstehe: Wozu braucht der StB einen Bankzugang für die Gehälter, wenn der StB die Löhne macht und die Zahlungsinformationen ins UO stellt und Sie die Löhne von dort aus via Sammelüberweisung an die Mitarbeiter via HBCI / EBICS auszahlen?!

 

@andreashofmeister: Korrigiere mich, wenn ich hier Müll erzähle! Danke! 

 

Es gibt sicherlich Konstellationen, wo der Steuerberater oder seine Angestellten Zugang zum Bankkonto haben könnten. Vielleicht wird das gemeint. Man weiß es ja nicht....was noch an Dienstleistungen dahintersteckt.

 

Also, @metalposaunist kann sein, muss aber nicht. Und selbstverständlich brauchts dann noch nen (EBICS)-Zugang.....

LM_1
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Hallo @metalposaunist , hallo @andreashofmeister ,

 

wir beantragen jetzt für jeden, der Überweisungen machen soll, einen EBICS-Zugang. Somit ist das EBICS / HBCI-Wirrwarr schon einmal gelöst. Danke dafür! 

 

Unser StB hat sich jetzt nochmal korrigiert: Er nutzt DATEV RZ, weshalb meine Kollegin die Kontoumsätze sieht.

Jetzt sagt er aber, dass der Nachteil an EBICS laut DATEV ist, dass EBICS immer nur für eine Plattform funktioniert. D.h. der EBICS Zugang kann nicht parallel für Online-Banking und UO genutzt werden. Stimmt das? Wir benötigen nämlich Online Banking und UO. 

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metalposaunist
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@LM_1  schrieb:

Unser StB hat sich jetzt nochmal korrigiert: Er nutzt DATEV RZ, weshalb meine Kollegin die Kontoumsätze sieht.

RZ-Bankinfo dann wohl 👍.

 


@LM_1  schrieb:

Jetzt sagt er aber, dass der Nachteil an EBICS laut DATEV ist, dass EBICS immer nur für eine Plattform funktioniert. D.h. der EBICS Zugang kann nicht parallel für Online-Banking und UO genutzt werden. Stimmt das? Wir benötigen nämlich Online Banking und UO. 


Jein, alles eine Einstellungssache bzw. Einrichtung bei der Bank. Da sie bisher kein EBICS genutzt haben, werden Sie wohl mit HBCI bisher überwiesen / Bankgeschäfte erledigt haben, richtig? Das kann meiner Meinung nach parallel zu EBICS laufen. Dann können Sie sich wie bisher über das Portal der Bank einloggen und via TAN überweisen. 

 

Parallel kann die Bank EBICS Benutzer bereitstellen, die mit dem SmartLogin / SmartCard genutzt werden können. Diese werden wie beschrieben fest verheiratet. D.h im UO können Sie nur damit überweisen. Daher das SmartLogin nutzen, mit dem man flexibler bzgl. der Plattformauswahl (Windows, MacOS, Linux / Edge, Chrome, Safari) ist. 

 

Ob man EBICS und HBCI parallel im UO nutzen kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Würde ich aber nicht empfehlen, weil HBCI im UO (wie oben sich herausstellt) Probleme macht und eine Eindeutigkeit in meinen Augen immer besser ist, wenn man ggf. Fehler beheben muss. 

 

Was definitiv nicht geht: Den SmartLogin / SmartCard für UO mit einem anderen externen Programm (ProfiCash, S-Firm) nutzen. Dafür kann man aber HBCI nutzen. Sollten Sie auch für 3. externe Programme EBICS benötigen, brauchen Sie neben einem neuen EBICS Benutzer bei der Bank auch ein Medium von der Bank, weil EBICS vom Medium bis zur Bank immer eine 1:1 Beziehung ist.  

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
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LM_1
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Vielen Dank für eure geduldigen Informationen und die Hilfestellungen! Wir haben jetzt alles bei der Deutschen Bank in die Wege geleitet und wissen auch, was zu tun ist. 

 

Freundliche Grüße

14
letzte Antwort am 25.09.2020 09:52:55 von LM_1
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