Hallo Zusammen,
ich habe Mandantendaten übernommen, der Mandant hatte bislang keine mandantengenutzte Beraternummer.
Die Übernahme hat funktioniert, ich kann in DUO sämtliche Belege usw. sehen. Wenn ich das ganze Beraternummerwirrwarr von DATEV richtig verstehe, dann sind die Belege/DUO Bestand aktuell auf meiner Kanzleiberaternummer.
Nun habe ich für diesen Mandanten einen DUO-Vertrag bestellt und eine mandantengenutzte Beraternummer erhalten. Anschließend habe ich SmartLogins für diesen Mandanten bestellt.
Jetzt kann sich der Mandant zwar einloggen, erhält aber nicht die übliche Übersicht in DUO sondern den Hinweis, dass keine Berechtigung vorliegt. Geht er anschließend oben rechts auf ANWENDUNGEN, dann kann er dort jedoch in den Bereich BELEGE kommen.
Wo liegt der Fehler, dass der Mandant eine fehlende Berechtigung angezeigt bekommt und somit DATEV Unternehmen Online nicht nutzen kann? In den Berechtigungen ist alles freigeschaltet...
Gelöst! Gehe zu Lösung.
@Der_Busfahrer schrieb:In den Berechtigungen ist alles freigeschaltet...
Ist das wirklich so? Ist in den neuen Smart Logins für den Mandanten Ihr neuer Ordnungsbgeriff auf Ihrer Kanzleiberaternummer freigeschaltet?
Nehmen wir mal an, meine Kanzleiberaternummer sei 12345, Mandantennummer 66666. Und nehmen wir an, die neue mandantengenutzte Beraternummer sei 67890
Dann sind sämtliche Berechtigungen des Smartlogins ausgestellt auf
Beraternummer 12345, Mandantenummer 666666
So habe ich es hier bei weit über 100 Smartlogins bei anderen Mandanten.
Passt das in diesem Fall nicht?
Das wäre korrekt.
Ist eventuell zu schnell getestet worden? Es kann bis zu 30 Minuten dauern, bis die Rechte greifen.
Hat der Mandant möglicherweise nicht verstanden, dass er neue Smart Logins bekommen hat und versucht, sich mit dem alten SL anzumelden?
Sind Smart Logins unter 67890 bestellt und auch der DUO-Vertrag? (in den Service-Anwendungen sichtbar?)
Mandantenseitig auch einmal Cache & Cookies löschen - man weiß ja nie. Oder Inkognito-Modus mit Strg+Shift+N testen.
@Der_Busfahrer schrieb:ich habe Mandantendaten übernommen, der Mandant hatte bislang keine mandantengenutzte Beraternummer
...
Und nehmen wir an, die neue mandantengenutzte Beraternummer sei 67890
@andrereissig korrigiere mich, wenn ich falsch liege.
Ich bin der Meinung, einen DUO-Bestand kann man gar nicht ohne mandantengenutzte Beraternummer anlegen. Es sollte also eine bestanden haben. Und diese muss übertragen werden. Und darin könnte auch das Zugriffsproblem liegen.
@olafbietz schrieb:@andrereissig korrigiere mich, wenn ich falsch liege.
Ich bin der Meinung, einen DUO-Bestand kann man gar nicht ohne mandantengenutzte Beraternummer anlegen. Es sollte also eine bestanden haben. Und diese muss übertragen werden. Und darin könnte auch das Zugriffsproblem liegen.
Da hast Du vollkommen recht (bzw. man kann den zwar anlegen, aber die Sicherheitsmedien werden über die MBN bestellt), aber wenn eine neue Beraternummer und darauf neue SLs bestellt wurden und dort die Rechte korrekt sind, kann man das eigentlich ignorieren. Daher habe ich mich damit gar nicht weiter beschäftigt.
Deswegen auch meine Vermutung, dass der Mandant eventuell noch versucht, seine alten Zugänge zu nutzen.
@andrereissig schrieb:Da hast Du vollkommen recht (bzw. man kann den zwar anlegen, aber die Sicherheitsmedien werden über die MBN bestellt), aber wenn eine neue Beraternummer und darauf neue SLs bestellt wurden und dort die Rechte korrekt sind, kann man das eigentlich ignorieren. Daher habe ich mich damit gar nicht weiter beschäftigt.
Nur zu meinem Verständnis (weil ich einen ähnlichen Fall mit anderen Folgeproblemen habe):
- mandantengenutzte Beraternummer wurde bei bisherigen Steuerberater erteilt
- aber kein SmartLogin (kanzleiinterne Nutzung)
- Mandantenübernahme mit DUO
- Mandant hat kein Medium, mit dem er dem Übertrag der mandantengenutzten Beraternummer zustimmen kann
Lösung: Ich beantrage einfach eine neue mandantengenutzte Beraternummer und spare mir die Übernahme?
@olafbietz schrieb:Lösung: Ich beantrage einfach eine neue mandantengenutzte Beraternummer und spare mir die Übernahme?
Ja, so würde ich das machen, denn es gibt ja wahrscheinlich keine Beraternummer, die man übertragen könnte, wenn das bisher nur kanzleiintern genutzt wurde.
@olafbietz schrieb:- Mandant hat kein Medium, mit dem er dem Übertrag der mandantengenutzten Beraternummer zustimmen kann
Das wäre ohnehin nur im mitgliedsgebundenen Mandantengeschäft erforderlich. Sofern der Mandant im Leistungsverbund beim alten Berater läuft, kann der das allein freigeben.
Aber da wird es ja vermutlich gar nichts geben - wozu auch? Wenn nur die kanzleiinterne Nutzung stattfindet, gibt es keinen Grund eine Beraternummer für den Mandanten zu beantragen.
Ich habe das Problem jetzt wie folgt gelöst bekommen:
MyDatev Mandantenregistrierung
Bestellvorgang Unternehmen Online nochmals bis zum Ende durchklicken, also quasi "doppelt" bestellen
In dieser Erfassungsmaske dann die Berechtigungen für die Smartlogins nochmal separat erteilen
Bestellung abschließen.
Jetzt gehts. Was ein Kokolores, ich erkenne nicht was jetzt anders gelaufen ist als bei meiner vorherigen Administration der Berechtigungen..