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EBICS Technischer Teilnehmer (T-User)

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letzte Antwort am 04.10.2024 07:46:08 von renek
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rene_doeppes1
Einsteiger
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Hallo zusammen,

ich habe vom Bankberater eines Kunden erfahren, dass ein EBICS Benutzer mit dem Merkmal Technischer Teilnehmer durchaus Zahlungsaufträge an die Bank senden kann, diese dort aber in einem Wartepool abgelegt werden, bis sie von einem unterschriftsberechtigten EBICS-User ausgeführt werden.

Könnt ihr das bestätigen und weiss jemand, ob der Zahlungsverkehr und Zahlungsverkehr online das unterstützt und die Zahlungen tatsächlich an die Bank übergibt ?

Herzliche Grüße,

René Döppes

metalposaunist
Unerreicht
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@rene_doeppes1 schrieb:

Könnt ihr das bestätigen


So hätte ich's auch verstanden. 

 


@rene_doeppes1 schrieb:

weiss jemand, ob der Zahlungsverkehr und Zahlungsverkehr online das unterstützt und die Zahlungen tatsächlich an die Bank übergibt ?


Das glaube ich nicht, weil die Zahlung dann in UO nicht mehr für einen anderen User mit mehr Rechten sichtbar ist. Der Auftrag wird dann bei der Bank liegen ohne Freigabe und wird nach x Tagen automatisch gelöscht. Das ist auch beim 4 Augen Prinzip so, wenn Person A bei der Meldung "Auftrag ist nicht vollständig, trotzdem versenden" die Zahlung mit 1 Unterschrift an die Bank sendet und niemand mehr im UO an die Zahlung kommt und so seine 2. Unterschrift leisten kann. So würde ich's verstehen. Weil an den Auftrag bei der Bank im RZ kommt man mit UO nicht mehr dran und die EBICS Zugänge sind aber mit UO verknüpft und nur da lassen sich Aufträge freigeben.

 

Andere Frage: Heißt, dass ich für UO keinen T-User brache und dort nur die Rechte E/A/B abgebildet werden können?

#EmpoweringPeopleInTechnology – Daniel Bohle
www.metalposaunist.de
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renek
Meister
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@rene_doeppes1  schrieb:

Könnt ihr das bestätigen und weiss jemand, ob der Zahlungsverkehr und Zahlungsverkehr online das unterstützt und die Zahlungen tatsächlich an die Bank übergibt ?


Also ich habe bei der Einstellung von EBICS bei uns nichts von einem technischen User gesagt bekommen oder gelesen. Das kann ich so also nicht beurteilen.


Allerdings ist es schon einmal passiert, das ein Auftrag an die Bank ging, mit nur einer Unterschrift und die Zweitunterschrift fehlte. Wie @metalposaunist sagte, würde der Auftrag eigentlich nach Zeitablauf gelöscht werden. Ich hatte keine Möglichkeit zum Bankabruf offener Aufträge in Zahlungsverkehr gefunden. Demzufolge würde das also bei einem T-User auch nicht funktionieren.

 

Ich würde auch gerne einmal wissen wozu es diesen geben muss? Persönlich habe ich da noch keinen Fall gehabt wo ich so etwas benötigen würde...

didi
Beginner
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heißt das in der Zusammenfassung:

 

ein T User (ist wohl technischer Teilnehmer) kann nur Kontoauszüge abrufen?

 

genau dies suche ich nähmlich! weil mein neuer Chef KEINE Zahlung über Datev ausführen lassen will - es wird wohl keiner von uns 4 Buchhalterinnen eine A oder B Berechtigung bekommen und E schon gar nicht.

 

leider sinde ich grad den Button "neuen Beitrag erstellen" nicht - hoffe hier antwortet mir nochmal jemand. Besten dank euch allen für die immer guten Vorschläge 😁

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andrereissig
Allwissender
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Die Bezeichnung „Technischer User“ für die T-Berechtigung kenne ich auch nicht - bei uns in der Bank hieß das immer Transportunterschrift.

 

Mit dieser T-Berechtigung konnte man Kontoauszüge abrufen und ohne jede Unterschriftsberechtigung Zahlungsaufträge an den Bankrechner senden, die dann später von Usern mit E-, A- oder B-Unterschrift freigegeben wurden.

 

So kenne ich seit den FTAM-Zeiten die T-Berechtigung.

 


@didi  schrieb:

heißt das in der Zusammenfassung:

 

ein T User (ist wohl technischer Teilnehmer) kann nur Kontoauszüge abrufen?

 

genau dies suche ich nähmlich! weil mein neuer Chef KEINE Zahlung über Datev ausführen lassen will - es wird wohl keiner von uns 4 Buchhalterinnen eine A oder B Berechtigung bekommen und E schon gar nicht.


Ja, das ist korrekt.

 

Theoretisch kann so ein User zwar wie gesagt einen Zahlungsauftrag zur Bank senden, wenn es aber niemanden mit einer E-, A- oder B-Unterschrift gibt, wird dieser Auftrag am Bankrechner versauern, bis er verfällt.

 

Die Frage ist zwar schon ein paar Jährchen her, aber

 


@metalposaunist  schrieb:

Andere Frage: Heißt, dass ich für UO keinen T-User brache und dort nur die Rechte E/A/B abgebildet werden können?


Genau.

 

Was Du bzw. @rene_doeppes1 mit der Transportunterschrift erreichen wollen, ist die sogenannte VEU = Verteilte elektronische Unterschrift.

 

Dabei sendet ein T-User den Auftrag zum Bankrechner, ein anderer User mit Unterschriftsberechtigung ruft sich die Aufträge dann ab und sendet seine Unterschrift nach.

 

Bank online kann das nicht, der DATEV Zahlungsverkehr allerdings (möglicherweise?) schon:

 

Umstieg von PIN/TAN auf EBICS mit elektronischer Unterschrift

 

Siehe Punkt 1:

 

andrereissig_0-1727955090894.png

 

Bank online kann das nicht:

 

https://www.datev-community.de/t5/Unternehmen-online/EBICS-%C3%BCber-Bank-Online-mit-VEU-Verteilte-elektronische/m-p/335603#M37138

 


 

Live long and prosper!
alterSchwede
Fortgeschrittener
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Ein T-User (das „T“ steht meist für „Transport“) kann in der Regel Kontoumsatzinformationen abrufen und Zahlungsdateien (z.B. Überweisungen) an die Bank übermitteln. - Je nach Bedarf kann das aber auch eingeschränkt werden. 

 

Die Zahlungsdateien können dabei auch ohne digitale Signatur (Unterschrift) übermittelt werden, um dann von einem oder zwei Zeichnungsberechtigten (E, A, B) auf dem Bankrechner freigegeben zu werden.

 

<< es wird wohl keiner von uns 4 Buchhalterinnen eine A oder B Berechtigung bekommen >>

Ein B kann ausschließlich mit einem A oder einem E unterschreiben.

Ein A kann mit einem anderen A, einem B oder einem E unterschreiben. 
Und ein E immer alleine. 

Viele Grüße 

Sven 

renek
Meister
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@didi  schrieb:

genau dies suche ich nähmlich!


Wenn Sie mit DATEV arbeiten und ausschließlich die Kontoauszüge benötigen, was spricht gegen RZ-Bankinfo? Damit haben Sie das täglich zum buchen vorliegen.

 


@didi  schrieb:

weil mein neuer Chef KEINE Zahlung über Datev ausführen lassen will - es wird wohl keiner von uns 4 Buchhalterinnen eine A oder B Berechtigung bekommen und E schon gar nicht.

Warum er das auch immer so handeln will, wenn er Ihnen eine B-Berechtigung mit 0 Euro geben würde, ginge das dann trotzdem. Das aber ist folgendes: Es ist dummfug, weil wenn Sie kündigen muss der ganze Aufwand (Banklegitimierung, Kündigung des ausgeschiedenen MA´s, Verknüpfung Rechte Smartcard) mit dem Nachfolger erneut durchgespielt werden. Wohingegen der RZ-Bankinfo automatisch ohne Nutzerrechte im Hintergrund läuft.

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letzte Antwort am 04.10.2024 07:46:08 von renek
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