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EÜR mit OPOS-Buchführung-Schulung

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letzte Antwort am 26.02.2026 09:45:44 von f_mayer
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SK5
Beginner
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Nach dieser Schulung bin ich doch verunsichert, meint DATEV wirklich damit, dass die einfachen EÜR-Mandanten kreditorisch und debitorisch zu buchen sind, oder geht es hier nur um die Erläuterung der technische Basis für das zukünftige digitale Rechnungswesen.

Es würde mich schon sehr wundern, wenn wir jetzt auch bei einfachen EÜR-Mandaten solch einen Aufwand betreiben sollen, zumal in der Standardversion von Unternehmen online gar keine Kreditoren bei der Bearbeitung der Belege aus wählbar sind. Bisher sind wir doch gut damit zurechtgekommen, wenn die Belege bearbeitet wurden und mit der Bank verknüpft wurden. Dann holt man sich dieses Paket ins Rechnungswesen rein und man kontiert durch und fertig. Soll diese Vorgehensweise wirklich abgeschafft werden? Für eine konstruktive Antwort wäre ich sehr dankbar.    

MiMiMi
Aufsteiger
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Einfach erstmal so weitermachen und ggf. die Mandaten auf EÜR umstellen, bei denen ein Vorteil ersichtlich ist?

Und ja, die gibt es tatsächlich nicht gerade selten.

 

Und auch mit der Standardversion von DUO kann eine saubere Kreditorenbuchhaltung in Rewe letztendlich erstellt werden.

 

Nicht verunsichern lassen! 👍

ChrisIR
Einsteiger
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Also bei DUO Standard und konsequenter Nutzung von ASR und ASB ist die kreditorische und debitorische Buchhaltung bei EÜR doch schnell gemacht.

Keine großen Lerndateien mehr, kein manuelles Verknüpfen in DUO mehr, kein manuelles kontieren von Standardsachverhalten.

 

Ich sehe keinen zusätzlichen Aufwand sondern eher Zeitersparnis.

martin65
Meister
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Hallo @SK5 ,

 

wie buchen in vielen Fällen auch EÜR-Rechner debitorisch und kreditorisch. Hauptsächlich in den Fällen, bei den auch Bankauszüge komplett gebucht werden. 

 

Man kann dann sehr schnell erkennen welche Rechnungen (Ein- und Ausgang) noch nicht bezahlt sind.

 

Die Umsatzsteuer regelt sich dann über "noch nicht fällige Umsatzsteuer".

 

Wir finden das System gut, insbeondere wenn noch weitere Zahlungsmöglichkeiten (paypal, Kreditkarten, AmazonPay, Privatkonten, Cash etc.) existieren. So gehen keine Einnahmen oder Ausgaben "verloren".

 

Gruß

 

Martin Heim



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Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
SK5
Beginner
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Nachricht 5 von 7
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Ich wollte nur auf die Umsetzung in der Praxis abstellen, also ich sehe das so, dass DATEV nur meint das die Stammdaten einmalig eingepflegt werden müssen und ansonsten braucht es in der Standardversion keine kreditorische oder debitorische Buchung. Es soll allein der Trefferquote der Bankzuordnung dienen. Vielleicht sehe ich das aber auch völlig falsch.

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martin65
Meister
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Nachricht 6 von 7
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Wenn die Rechnungen korrekt mit Rechnungs-Nr. etc. erfasst sind, ist die Trefferquote beim Verbuchen der Zahlungen sehr hoch.

 

Natürlich erhöht sich diese noch wenn die Kreditoren mit ihren Stammdaten erfasst sind. Insbesondere hat sich die Eingabe der USt-ID des Lieferanten als nützlich erwiesen. da dieses Kriterium bei Kanzlei-Rewe eindeutig ist und sehr oft erkannt wird. 

 

Auch der Lastschrifteinzug des Kreditors ist in diesen Fällen von Vorteil, da die Daten im Verwendungszweck sich mit der Rechnung decken (sollten).

 

 

edit.



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Wer die Pflicht hat Steuern zu zahlen, hat das Recht Steuern zu sparen (BGH, 1965)
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f_mayer
Meister
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Man korrigiere mich wen ich etwas falsches sage, aber:

 

Wichtig:

 

Unbedingt die OPOS und vor allem die Kreditoren auf die dahinterstehenden steuerlichen Sachverhalte prüfen!

 

Die Buchungslogik ist darauf ausgelegt, dass sofort und voll abziehbare Betriebsausgaben hinter den Verbindlichkeiten stehen. Bei allen anderen Sachverhalten (Privatausgaben, Anlagevermögen, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, Buchungen auf Bestandskonten) muss man korrigierend eingreifen.

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letzte Antwort am 26.02.2026 09:45:44 von f_mayer
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